Zweiter Architekten- und Ingenieurrechtskongress am 12. November 2021 im neuen Humboldt Forum in Berlin
Fragen zur gesamtschuldnerischen Haftung, zum Urheberrecht und zur Nacherfüllung im Blickpunkt
Am 12. November 2021 findet der 2. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht im neuen Humboldt Forum in Berlin statt.
Der Kongress fokussiert aktuelle Fragen zur gesamtschuldnerischen Haftung, zum Urheberrecht und zur Nacherfüllung und richtet sich neben Juristinnen und Juristen auch konkret an Planerinnen und Planer.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) sind wieder ideelle Kooperationspartner. BAK Präsidentin Andrea Gebhard wird ein Grußwort sprechen.
Ziel des Kongresses zum Architekten- und Ingenieurrecht ist es, Wissenschaftler der Rechtslehre und der Bau-, Planungs- und Baubetriebslehre zusammenzuführen. Es ist zu hoffen, dass sich daraus eine Gemeinsamkeit entwickelt, die interdisziplinäre Ansätze vertieft und zu einer produktiven Zusammenarbeit führt.
Mitglieder der Architektenkammern erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmegebühr.
Weitere Informationen, Programm und Anmeldeformular (bak.de)