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Abschlüsse für berufliche Bildung müssen verständlich bleiben

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Kabinett beschließt beim Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) weitere Berufsabschlussbezeichnungen, die zu Unsicherheiten beim Verbraucher führen können.

Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die duale Berufsbildung zu modernisieren und attraktiver zu gestalten. Insbesondere Digitalisierung, Integration von Zuwanderern und Geflüchteten, aber auch die gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen sollten mit dem BBiMoG gefördert werden.

Die geplante Einführung der neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ birgt allerdings eine große Verwechselungsgefahr mit den Studienabschlüssen des akademischen Bachelor-Master-System. Denn mit diesen Begriffen werden unterschiedliche Fähigkeiten nahezu identisch verschlagwortet. Dies wird zu einer Verunsicherung bei jungen Menschen und bei Arbeitgebern führen. Berufspraktische Kompetenzen werden begrifflich mit akademischen Kompetenzen vermischt.

„Berufs- und Studienabschlüsse müssen erkennbar und verständlich bleiben, statt anerkannte und vertraute System der beruflichen Bildung unnötig zu schwächen. Wir sehen die Einführung neuer beruflicher Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sehr kritisch. Der Verbraucher kann nur schwer erkennen, welche Qualifikationen sich nun tatsächlich hinter diesen Abschlussbezeichnungen verbergen,“ kritisiert die Präsidentin der Bundesarchitekten-kammer Barbara Ettinger-Brinckmann. „Es steht zu befürchten, dass in der Praxis der Zusatz „Professional“ nicht immer angegeben wird. Ähnliches erleben wir bereits bei der Führung des akademischen Grades durch Absolventen der Studiengänge Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung im Konflikt mit der geschützten Berufsbezeichnung Architekt, Innen-, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner.“

Das bestehende System der Fortbildungsbezeichnungen sollte daher weitestgehend beibehalten werden, um eine hohe Transparenz und Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt aber auch beim Kunden/Auftraggeber zu erzielen. Die Verwendung der Begriffe „Bachelor“ und „Master“ sollte den Hochschulen vorbehalten bleiben.

Website der BAK: www.bak.de

veröffentlicht am 15.05.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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