Architektenverträge nach BGB 2018
Orientierungshilfen im internen Bereich
Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Mit der Reform werden erstmals spezielle Regelungen für das Bau- und Architektenrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt.
Unter Berücksichtigung des seit dem 1. Januar 2018 im BGB eingeführten Bauvertragsrechts bietet die Architektenkammer Thüringen für ihre Mitglieder im internen Bereich aktuelle Orientierungshilfen für die Vertragsgestaltung an.
Zum internen Bereich „Meine AKT“:
www.architekten-thueringen.de/meine-akt/ (>> Orientierungshilfen)