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Ausschreibung der Wahl zur VII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen

Kammerwahl 2018 - Bekanntmachung

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Vorstand der Architektenkammer Thüringen schreibt die Wahl der VII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 der Satzung über die Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (Wahlordnung) vom 10. Dezember 2012 aus.

Als Wahlzeitraum wird der Zeitraum vom 16. April 2018 (erster Tag der Stimmabgabe) bis zum 3. Mai 2018 (letzter Tag der Stimmabgabe) bestimmt.

Die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen werden aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Beschluss des Vorstandes der Architektenkammer Thüringen vom 30. August 2017

Themenseite zur Kammerwahl 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 26.09.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Kammergremien, News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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