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Bautätigkeitsstatistik – Erfassung der Küchen als Wohnraum

Ein Hinweis des Thüringer Landesamtes für Statistik

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Entgegen der allgemein üblichen Sprachregelung, bei Darstellung von Wohnungsgrößen nur die Anzahl der Zimmer ohne Küche auszuweisen, ist in den statistischen Erhebungsbögen zur Baugenehmigung die Küche als separater Raum zu erfassen. In den Erläuterungen zum Ausfüllen der statistischen Erhebungsbögen für Baugenehmigungen heißt es:

„Wohnungen … Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlaf- oder Kochnische wird als ein Raum gezählt. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt.“

Bitte beachten Sie diesen Sachverhalt beim Ausfüllen der statistischen Baugenehmigungsbögen.

veröffentlicht am 22.08.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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