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Bundesinnenministerium veröffentlicht Erlass zur Anwendung der HOAI

Auf Grundlage des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019

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HOAI, Bild: BAK

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 5. August 2019 Hinweise zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019 erlassen.

Verträge der öffentlichen Hand mit Architekten, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, sind demnach vorbehaltlich der jeweiligen Einzelfallprüfung weiterhin als wirksam anzusehen, auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI ausgegangen wurde.

Den Erlass finden Sie ebenso wie die Anlagen unter:

Die Schlussfolgerungen, die aus der EuGH-Entscheidung zu den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI und insbesondere aus der Urteilsbegründung gezogen werden sollten, haben BAK, BIngK, AHO sowie alle weiteren Planerorganisationen in einem gemeinsamen Positionspapier zusammengefasst.

Die Kammern und Verbände sprechen sich für ein zweistufiges Vorgehen aus, um das Urteil umzusetzen:

Weitere wichtige und stets aktuelle Informationen rund um das Urteil des EuGH finden Sie auf den Themenseiten der Bundesarchitektenkammer (ebenso das Urteil im Original), von dabonline.de sowie auf www.aho.de.

veröffentlicht am 19.08.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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