Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Coronavirus: Rechtliche und allgemeine Hinweise

Störungen bei der Auftragsabwicklung / Ersatz bei angeordnetem Ruhen des Büros / Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse / Auswirkungen auf Bauprojekte / Finanzhilfen / Kurzarbeitergeld

Information, Bild: AKT

Die Bundesarchitektenkammer hat rechtliche Hinweise für Architektur- und Stadtplanerbüros zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.

Themen sind unter anderem:

  1. Störungen bei der Auftragsabwicklung
  2. Ersatz bei angeordnetem Ruhen des Büros
  3. Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse

Mit den Hinweisen und Erläuterungen, soll, soweit möglich, zur Beantwortung beigetragen werden, wobei auf verschiedene Quellen zurückgegriffen wird. Hierzu gehören der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, die IHK Region Stuttgart, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

Zu einigen Fragen können derzeit nur vergleichsweise allgemeine Antworten gegeben werden. Für den Fall neuer Erkenntnisse werden diese Hinweise fortlaufend aktualisiert. Sie finden sie tagesaktuell unter www.bak.de.

Ergänzende Links

Eine Ausarbeitung der Kanzlei Kapellmann befasst sich speziell mit den rechtlichen Auswirkungen auf Bauprojekte:

Der Verband der Bürgschaftsbanken informiert über Finanzhilfen gerade auch für Freiberufler:

Die Bundesagentur für Arbeit hat Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht:

Informationen des Bundesverbands der Freien Berufe BFB über alle Hilfsangebote:

Informationen der IHK Südthüringen:

Informationen des Thüringer Gesundheitsministeriums:

Informationen des Robert Koch-Instituts:

Informationen des Landesamts für Verbraucherschutz zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte:

veröffentlicht am 09.03.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken