DSGVO: Seit dem 26. November 2019 gelten neue Bestimmungen im Datenschutzrecht
2. Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DSGVO in Kraft getreten
Am 25. November 2019 wurde das 2. Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DSGVO im Bundesgesetzblatt verkündet und ist größtenteils am 26. November 2019 in Kraft getreten. Damit ist auch die Änderung von § 38 Abs. 1 BDSG in Kraft und die Benennungspflicht für einen oder eine Datenschutzbeauftragte(n) besteht erst ab 20 in der Regel ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen.
Die Bundesarchitektenkammer hat ihre „10 Hinweise“ auf www.architektendatenschutz.de entsprechend aktualisiert: