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Eintragungskommissionen für Brandschutz und Standsicherheit

Aufruf zur Mitarbeit in den Eintragungskommissionen der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen

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Spezialisten, Bild: Birgit Kohlhaas

Gemäß § 65 Abs. 5 Thüringer Bauordnung in Verbindung mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen sind für die Listeneintragungen von Nachweisberechtigten für den vorbeugenden Brandschutz sowie Standsicherheit paritätisch besetzte Eintragungskommissionen zu bilden, die mit mindestens zwei Mitgliedern und mindestens zwei Stellvertretern zu besetzen sind. Die Berufung erfolgt durch die Vorstände der Kammern im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde für fünf Jahre, Wiederberufungen sind möglich. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Voraussetzungen für die Mitarbeit sind eine gültige Listeneintragung als Nachweisberechtigte in Thüringen und eine der Fachliste entsprechende Berufspraxis bzw. -erfahrung.

Zur Neu- bzw. Wiederbesetzung der beiden Eintragungskommissionen rufen wir Architekten und Architektinnen sowie Stadtplaner und Stadtplanerinnen zur Bewerbung auf, die eine gültige Listeneintragung als Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz bzw. Standsicherheit sowie entsprechende Berufserfahrungen und Referenzen besitzen.

Ihre Bewerbung sollte folgenden Inhalt haben:

  • für welche Eintragungskommission Sie sich bewerben,
  • Erläuterungen zu Berufserfahrungen,
  • Benennung von mindestens fünf Objekten, die Sie als Nachweisberechtigter/Nachweisberechtigte bearbeitet haben

Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an schulze@architekten-thueringen.de.

Einsendeschluss ist der 5. Oktober 2019.

Ihre Architektenkammer Thüringen

veröffentlicht am 09.09.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Spezialisten

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