Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Erklärung des Bundesverbandes der Freien Berufe

Zu der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu den AfA-Tabellen

Der Bundesverband der Freien Berufe begrüßt, dass der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages entgegen den bisherigen Zuständigkeiten sich mit dem Themenkreis der Abschreibungstabellen beschäftigt.

Die Abschreibungstabellen haben in der betrieblichen Praxis bei der Besteuerung bindenden Charakter. Entgegen der Darstellung des Bundesfinanzministers sind sie in der Praxis nicht nur Hinweise, sondern werden von den Betriebsprüfern vor Ort und bei den Festsetzungen von Finanzamtsmitarbeitern und Finanzbeamten als Regelungen gehandhabt und verstanden.

Aus diesem Grund kommt den AfA-Tabellen auch entscheidende Bedeutung zur Sicherung des Rechtsfriedens bei der Festlegung der Besteuerung durch die Finanzbehörden unter Vermeidung von Finanzgerichtsstreitigkeiten zu.

Dieser Funktion werden die von der Bundesregierung vorgelegten AfA-Tabellen nicht mehr gerecht! Die Abweichung von der wirtschaftlichen Wirklichkeit, ihre Abweichung von der tatsächlichen Nutzungsdauer in der Praxis ist eklatant und weist auf eine gewisse Weltfremdheit retrospektiver Betrachtungen durch das BMF und die Landesfinanzverwaltungen hin.

Nach eigenem Bekunden hat der Bundesfinanzminister die Grundlage für die AfA-Tabellen aus den Ergebnissen der vergangenen 10 Jahre Betriebsprüfung gewonnen. Diese retrospektive Betrachtung hält insbesondere im Investitionsgüterbereich der Freien Berufe einer in die Zukunft gerichteten Überprüfung nicht stand.

So mag es sein, dass in der Vergangenheit Telefonanlagen ohne Vernetzung mit Computern und mit mechanischen Wählapparaten und Drehschreiben noch 15 Jahre in Gebrauch waren und 8 Jahre eine angemessene Abschreibungszeit waren.

So mag es sein, dass Kuvertier- und Frankiermaschinen als mechanische Variante manuell einstellbar in der Vergangenheit 12 Jahre in Gebrauch waren. So mag es auch sein, dass Drucker, Peripheriegeräte und Computer in der Vergangenheit die Lebensdauer der zentralen Rechnereinheiten deutlich überschritten.

Das alles ist von einer rasanten technischen Entwicklung überholt worden. Bürokommunikation, Präsentation, Postverkehr, Kostenerfassung und Abrechnung finden heute vernetzt statt. In den Praxen der Freien Berufe wird per Computer das Telefon gesteuert.

Die Freien Berufe haben hier betriebswirtschaftliche Reserven gehoben und bis hinein in den Gesundheitsbereich realisiert.

Dies führt dazu, dass der Lifecycle der Geräte nicht mehr von der Nutzbarkeit der Hardware, sondern von der Aktualität der Software bestimmt wird. Quantensprünge in jährlichem Rhythmus sind keine Seltenheit und müssen mit vollzogen werden, um die Funktionstüchtigkeit der durchstrukturierten und rationalisierten Praxen, Büros und Kanzleien zu gewährleisten.

Singuläre Insellösungen, die für sich Funktionalität haben, mit der Außenwelt aber nicht mehr korrespondieren können, scheiden als Lösungsansatz aus.

Deshalb muss der gesamte Büro- und Kommunikations-, der gesamte EDV-Bereich, einschließlich aller Hard- und Softwaregeräte, in drei Jahren abgeschrieben werden. Die Einsicht des Bundesfinanzministeriums ist hier insoweit nur unzulänglich umgesetzt worden. Nachbesserung tut zur Vermeidung von Streitigkeiten mit teuren Finanzgerichtsprozessen Not.

Der Bundesverband der Freien Berufe fordert den Bundestag auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, gemeinsam mit den Ländern die AfA-Tabellen in diese Richtung weiterzuentwickeln.

veröffentlicht am 16.01.2001 von Susann Weber · Rubrik(en): News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken