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Förderrichtlinie für den Studierendenwohnraumbau

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Mit der Förderrichtlinie für den Studierendenwohnraumbau fördert der Freistaat Thüringen die Schaffung und die Sanierung von Wohnanlagen für Studierende.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Neubau,
  • Sanierung und Modernisierung,
  • kleinere Instandsetzungsmaßnahmen sowie
  • Ressourcen sparende Installationen wie z.B. Grauwasser-, Solar- oder Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke und Wärmepumpenanlagen.

Ziel ist die Bereitstellung von Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen für Studierende an den Hochschulen im Freistaat Thüringen.

Die Förderrichtlinie für den Studierendenwohnraumbau wurde am 23. Juli 2018 im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 30/2018, veröffentlicht. Sie steht zur Einsicht auch auf der Website www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bereit, unter:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=11834&typ=RL

veröffentlicht am 24.08.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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