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Förderrichtlinien für den Wohnungsbau

Bekanntmachungen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2018 vom 24. Dezember 2018 wurden die folgenden Förderrichtlinien veröffentlicht:

  • Richtlinie für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (Innenstadtstabilisierungsprogramm – ISSP)
  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen)
  • Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen in den Programmjahren 2018 und 2020 (Thüringer Barrierereduzierungsprogramm – ThürBarR)
  • Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Eigenwohnraum)

Die vier genannten Förderrichtlinien sind über folgenden Link des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einzusehen:

veröffentlicht am 22.01.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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