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Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Gesetz tritt noch im Herbst 2020 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt. Das GEG ist somit endgültig beschlossen.

Im Bundestag ist das GEG bereits am 18. Juni 2020 in zweiter und dritter Lesung beraten und gemeinsam mit den Änderungsempfehlungen des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie beschlossen worden.

(Anm. vom 28.08.2020: Das GEG wurde am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit zum 01.11.2020 in Kraft.)

Wesentliche Änderungen und kurze Einschätzung der Bundesarchitektenkammer BAK

In den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.01.2020 sind im Zuge der Schlussabstimmung im Bundestag auf Empfehlung des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie u.a. folgende Änderungen in das GEG eingeflossen:

Ökobilanzielle Bewertung von Gebäuden
Bis Ende 2022 soll ein Bericht über die Ergebnisse von Forschungsprojekten zu Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vorgelegt werden. Inwieweit die Erkenntnisse des Berichts in die Weiterentwicklung des GEG einfließen sollen, dazu gibt es allerdings keine Aussage.

  • Aus Sicht der BAK wird begrüßt, dass der Gesetzgeber bis zur nächsten, in 2023 anstehenden Überarbeitung des GEG einen Überblick zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Gebäuden erarbeiten und dem Bundestag vorlegen muss. Dies ist ein kleiner aber wichtiger Schritt, um künftig die Ökobilanz als relevantes Kriterium zu etablieren.

„Obligatorische“ Energieberatung: Aufhebung der Beschränkung auf Berater der Verbraucherzentrale
Die Beschränkung der obligatorischen Beratung auf einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband wird aufgehoben. Das „informatorische Beratungsgespräch“ soll nun mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person geführt werden, „wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird“. Zudem sollen ausführende Unternehmen bei der Angebotsabgabe auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgespräches schriftlich hinweisen.

  • Die BAK begrüßt die Öffnung der obligatorischen Beratung für alle zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Personen. Eine Aufhebung der Beschränkung auf Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die BAK bereits im Herbst 2019 gefordert.

Innovationsklausel: Energetische Anforderungen wieder abgeschwächt
Bei der Innovationsklausel, mit der bis Ende 2023 der alternative Nachweis der Anforderungen über die Treibhausgasemissionen ermöglicht werden soll, werden die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz deutlich reduziert. Bei Wohngebäuden darf der Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes nun wieder um 20 % überschritten werden, wie es im Entwurf von November 2018 schon einmal vorgesehen war. Bei Nichtwohngebäuden dürfen die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten um 25 % überschritten werden.

  • Erfreulich aus BAK-Sicht ist, dass die Innovationsklausel nach allem Hin und Her der vergangenen Monate nicht gestrichen worden ist.
  • Die BAK kritisiert allerdings, dass die Wärmeschutzanforderungen nun wieder abgesenkt worden sind. Dies bewertet die BAK als eine unnötige Aufweichung, die den mit der Klausel verknüpften Innovationsanspruch untergräbt. Noch im Regierungsentwurf vom 22.01.2020 waren die Wärmeschutzanforderungen auf das reguläre GEG-Niveau festgelegt worden. Vermutlich sollte seinerzeit damit eine komplette Streichung der Klausel verhindert werden, da diese aufgrund zu lascher Wärmeschutzanforderungen (berechtigterweise) in die Kritik geraten war. Nun besteht nach dem Willen des Bundestags wie zuvor die Möglichkeit einer 20-prozentigen (Wohngebäude) bzw. 25-prozentigen (Nichtwohngebäude) Überschreitung der Wärmeschutz-Höchstwerte.

Zudem enthält das Gebäudeenergiegesetz Regelungen zur Änderung des Baugesetzbuches zur Umsetzung der politisch beschlossenen Abstandsregeln für Windkraftanlagen und zu Änderung des EEG, mit der 52-GW-Ausbaudeckel für PV-Anlagen aufgehoben wird.

veröffentlicht am 13.07.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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