Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht

Gesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 37 vom 13. August 2020 (S. 1728 ff.) veröffentlicht worden. Es tritt damit am 1. November 2020 in Kraft. Dabei sind die Übergangsvorschriften der §§ 110 ff., insbesondere für die Ausstellung und die Aussteller von Energieausweisen, zu beachten.

Das neue Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden löst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

veröffentlicht am 28.08.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken