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HOAI 2021: Neue Orientierungshilfen zur Vertragserstellung

Auf alle Planerverträge, die ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden, findet die HOAI in der neuen Fassung Anwendung

HOAI, Bild: BAK / DAB

Die bei uns im internen Mitgliederbereich zu findenden Orientierungshilfen zur Vertragserstellung wurden der neuen HOAI angepasst und stehen Ihnen ab sofort für alle Fachrichtungen zur Verfügung.

Zwar ist das Honorar für sämtliche Leistungen nach der HOAI 2021 grundsätzlich frei verhandelbar. Die HOAI bietet aber weiterhin ein bewährtes und ausgewogenes Instrument zur Preisorientierung. Die Orientierungshilfe knüpft daher unverändert an dieses Regelwerk an und sieht vor, dass die Vertragsparteien die Geltung der HOAI ausdrücklich vereinbaren und sich der Preis nach den Honorarparametern der HOAI bestimmt. Die Anpassungen im Vertragswerk sind somit überschaubar: Neu gefasst wurden vor allem Formulierungen zur Honorarvereinbarung in § 3. Berücksichtigt wurde zudem, dass bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher dieser vor Vertragsschluss in Textform darauf hinzuweisen ist, dass die Honorare nach HOAI keinen zwingenden Charakter mehr haben. Ein Textvorschlag für den entsprechenden Hinweis wurde am Schluss der Orientierungshilfe platziert; dieser Hinweis sollte bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern herausgenommen werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Rechtsberatung der Architektenkammer Thüringen gerne zur Verfügung.

Zu den Orientierungshilfen im internen Bereich (passwortgeschützt)

veröffentlicht am 14.01.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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