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Kammerwahl 2018: Wahl des Vorstandes

Abgabe des Wahlvorschlags bis zum 31. Mai 2018

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Gemäß der für die Wahl des Vorstandes geltenden Wahlordnung der Architektenkammer Thüringen vom 3. November 2017 (veröffentlicht unter www.architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/ und im DAB, Ausgabe Ost 02/2018) sind bei der Wahl des Vorstandes alle Pflichtmitglieder und freiwilligen Mitglieder der Architektenkammer Thüringen wählbar.

Die Wahl des Vorstandes findet im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 16. Juni 2018 im Zinzendorfhaus Neudietendorf statt. Zur Wahl berechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung.

Sie wählen für die Dauer ihrer Amtszeit (2018 bis 2023) jeweils in getrennten Wahlgängen die Mitglieder des Vorstandes in folgender Reihenfolge:

  1. Vorsitzende/r (Präsident/in),
  2. zwei Stellvertreter (Vizepräsidenten),
  3. sechs weitere Mitglieder (Beisitzende).

Im Vorstand soll jede Fachrichtung mindestens ein Mal und jede Tätigkeitsart mindestens zwei Mal vertreten sein.

Der Wahlvorschlag (Formblatt beigefügt) ist vollständig ausgefüllt und mit der Zustimmungserklärung des Kandidaten von einem Mitglied der Vertreterversammlung beim Wahlvorstand (Geschäftsstelle der Architektenkammer) einzureichen. Die Abgabe des Wahlvorschlags soll bis zum 31. Mai 2018, 18:00 Uhr, erfolgen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten im Rahmen der Vertreterversammlung am 16. Juni 2018 Gelegenheit, sich und die Ziele für die Vorstandsarbeit vorzustellen. Wir bitten Kandidatinnen und Kandidaten daher, sich den 16. Juni 2018 freizuhalten.

THEMENSEITE ZUR KAMMERWAHL 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 05.04.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspolitik / Kammerarbeit, Kammergremien, News

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