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Lohngleichheit von Frauen und Männern

Nehmen Sie teil an der öffentlichen Befragung der EU-Kommission

Umfrage, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die EU-Kommission hat im Januar 2019 eine öffentliche Befragung zur Lohngleichheit von Frauen und Männern in der EU gestartet, die am 5.4.2019 endet.

In der EU liegen die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit bei durchschnittlich ca. 16,3 Prozent. Dieses entspricht nicht dem Grundsatz des „gleichen Entgelts für gleiche Arbeit“, der in den Europäischen Verträgen festgehalten wurde. Direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist in der EU verboten.

Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher wird nun Maßnahmen ergreifen, um diesem Unrecht ein Ende zu setzen. In einem ersten Schritt hat die EU-Kommission eine öffentliche Befragung zur Lohngleichheit von Frauen und Männern in der EU gestartet und ruft dazu auf, sich rege daran zu beteiligen.

https://ec.europa.eu/germany/news/20190111-lohngleichheit_de

Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Bewertung der Gleichstellungsrichtlinie 2006/54/EG und der Empfehlung zur Lohntransparenz einfließen.

Wir bitten Sie, sich an der Umfrage unter folgendem Link zu beteiligen:

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/equalpayevaluation2019?surveylanguage=de

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme.

veröffentlicht am 08.02.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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