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Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise nach ThürBO

Kammern bieten Stempel an

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Muster des Stempels Nachweisberechtigte/r für Brandschutz, Bild: AKT

Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz oder für Standsicherheit können ab sofort einen Stempel bei der jeweils zuständigen Kammer beantragen.

Die Architektenkammer Thüringen führt die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz, die Ingenieurkammer Thüringen führt die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit. Die Anfertigung der Stempel ist kostenpflichtig.

Mit beigefügtem Auftragsformular können Sie sich Ihren Stempel Nachweisberechtigte/r für Brandschutz bei der Architektenkammer Thüringen bestellen. Dieser wird Ihnen nach Zahlungseingang und Fertigstellung per Einschreiben zugesandt.
Ansprechpartnerin: Konstanze Schulze, Telefon: (0361) 210 50 30

Weitere Informationen und das Bestellformular zum Stempel Nachweisberechtigte/r für Standsicherheit finden Sie über folgenden Link auf der Website der Ingenieurkammer Thüringen:
www.ikth.de/de/mitglieder/nachweisberechtigungen
Ansprechpartnerin: Ines Gehlhaar, Telefon: (0361) 228 73 56

Listen aller Nachweisberechtigten:
www.thueringer-bauordnung.de

veröffentlicht am 30.01.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Spezialisten, News

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