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Neue Auflage des Handbuchs „Städtebaurecht“ erschienen

Mitteilung der Fachhochschule Erfurt

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Handbuch „Städtebaurecht“, Bild: Kohlhammer Verlag

Das Standardwerk „Städtebaurecht“ ist im Kohlhammer Verlag in 6. Auflage erschienen. Mitautor ist Dr.-Ing. Reinhold Zemke, Hochschullehrer an der Fachhochschule Erfurt.

Das Handbuch stellt sämtliche Instrumente des Baugesetzbuchs vor, wie beispielsweise Bauleitpläne und städtebauliche Verträge, Instrumente zum Stadtumbau oder zur Bodenwertermittlung. Es wendet sich gleichermaßen an Baurechtsspezialisten wie auch an Nicht-Juristen, Praktikerinnen und Praktiker sowie Studierende, zum Beispiel der Fachrichtungen Stadt- und Raumplanung oder Architektur.

Seit Erscheinen der 5. Auflage im Jahr 2014 ist das Baugesetzbuch insgesamt acht Mal geändert worden. Sieben Änderungen erfolgten im Kontext anderer Gesetze und betrafen nur einzelne Vorschriften. Eine „echte“ Novelle enthielt Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017. Die hieraus erwachsenen Änderungen und Ergänzungen werden in der Neuauflage aufgearbeitet. Ebenfalls eingearbeitet ist die neueste Rechtsprechung und die aktuelle Aufsatz- und Lehrbuchliteratur.

Dr.-Ing. Reinhold Zemke ist Professor für Planungsrecht und Projektentwicklung in der Fachrichtung Stadt- und Raumplanung der Fakultät Architektur und Stadtplanung der Fachhochschule Erfurt. An der Publikation sind neben ihm Dr. Gerd Schmidt-Eichstaedt, Professor i.R. für Bau- und Planungsrecht an der TU Berlin, sowie Dr.-Ing. Bernhard Weyrauch, Professor an der Brandenburgische Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, beteiligt.

Bibliographie:

  • Schmidt-Eichstaedt/Weyrauch/Zemke
    „Städtebaurecht“
  • 6. erweiterte und überarbeitete Auflage 2019
  • 559 Seiten, 71 Abb., 50 Euro
  • ISBN 978-3-17-033622-3

Weitere Informationen: www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/appDE/Recht/Studienliteratur/Oeffentliches-Recht/Staedtebaurecht-978-3-17-033622-3

veröffentlicht am 21.08.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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