Neue Bestimmungen im Datenschutzrecht
Auch Architektur- und Stadtplanungsbüros sind betroffen: Merkblatt mit Mustern im Internet abrufbar
Ab 25. Mai 2018 gelten neue Bestimmungen im Datenschutzrecht; die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird dann das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Die Bundesarchitektenkammer hat daher mit den Landesarchitektenkammern ein Merkblatt veröffentlicht, in dem verschiedene Muster aufgeführt sind.
Das Merkblatt mit den Mustern wurde veröffentlicht unter der Internetadresse www.architektendatenschutz.de.
Für jedes Bundesland wurde hierbei ein gesondertes Paket erstellt, um die Anwendung zu erleichtern. Die Muster sind zudem als beschreibbare PDF ausgefertigt, so dass der Nutzer direkt in und mit den Dokumenten arbeiten kann. Die Muster können jedoch nicht pauschal und ungeprüft übernommen werden, stellen aber eine Grundlage für jedes Architekturbüro zur weiteren individuellen Bearbeitung dar.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Website des Deutschen Architektenblattes unter: www.DABonline.de/tag/datenschutz
Nachrichten
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