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Neue Regelungen für Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur

Berufspraktische Tätigkeit: Wichtige Hinweise

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Berufsbezeichnungen Architektin/ Architekt, Innenarchitektin/ Innenarchitekt, Landschaftsarchitektin/ Landschaftsarchitekt, Stadtplanerin/ Stadtplaner sind in Deutschland geschützt. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer, in Thüringen im Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG). Nur wer in eine von den Architektenkammern geführte Liste eingetragen ist, darf die Berufsbezeichnungen führen.

Das ThürAIKG wurde umfassend novelliert. Grund war vor allem die Umsetzung der EURichtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das novellierte ThürAIKG, welches am 23. Dezember 2016 in Kraft trat, enthält nunmehr auch Regelungen zur berufspraktischen Tätigkeit und sieht vor, dass die berufspraktische Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur künftig unter Aufsicht eines Berufsangehörigen der entsprechenden Fachrichtung oder der Architektenkammer zu erfolgen hat.

Betroffen von dieser Regelung sind alle Absolventen der Fachrichtung Architektur, die ab dem 23. Juni 2017 mit der berufspraktischen Tätigkeit beginnen.

Bedingt durch die Gesetzesänderung ist durch die Architektenkammer eine Satzung zu erlassen, die einerseits die inhaltlichen Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit einschließlich der erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen und andererseits die Aufgaben der Person oder Stelle regelt, die die berufspraktische Tätigkeit beaufsichtigt. Diese Satzung tritt am 23. Juni 2017 in Kraft und ist dieser Meldung beigefügt.

Es ist wichtig, dass alle betroffenen Absolventen über diese Regelungen informiert sind, auch wenn sie über eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer noch gar nicht nachdenken. Ebenso müssen die Büroinhaber über ihre Aufsichtspflicht und die damit verbundenen Aufgaben Bescheid wissen.

sf

veröffentlicht am 21.06.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Mitgliedernachrichten, Berufspraxis, News

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