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Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung der Elektromobilität – E-Mobil Invest

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2019 wurde ab Seite 1008 die Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung der Elektromobilität – E-Mobil Invest veröffentlicht.

Die überarbeitete Förderrichtlinie kombiniert etablierte und neue Förder-Instrumente für Elektromobilität. Neben gemeinnützigen Vereinen und Wohlfahrtsverbänden werden jetzt auch Wohnungsbaugenossenschaften bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladepunkten unterstützt. Über das Programm wird der Einstieg in die Elektromobilität jährlich mit bis zu 385.000 Euro gefördert.

Richtlinie auf der Website des Ministeriums

veröffentlicht am 16.07.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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