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Rückblick auf die 33. Mitgliederversammlung des AHO am 16. Mai 2019

Mitteilung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

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Gruppenfoto (von links): Ronny Herholz (AHO-Geschäftsführer), Christine Degenhart (Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer), Georg Brechensbauer (AHO-Vorstandsmitglied), Dr.-Ing. Erich Rippert (AHO-Vorstandsvorsitzender), Bild: AHO

Der zunehmende Deregulierungsdruck der EU-Kommission auf die freien Berufe in Deutschland stand im Mittelpunkt der 33. Mitgliederversammlung des AHO am 16. Mai 2019. Besondere Sorge bereitet das seit mehreren Jahren andauernde EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Nachdem der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Ende Februar 2019 in seinen Schlussanträgen bedauerlicherweise der Linie der EU-Kommission gefolgt ist und verbindliche Mindest- und Höchstsätze nicht für europarechtskonform hält, steht voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 die finale Entscheidung des EuGH an.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird es von maßgeblicher Bedeutung sein, den Planungsbüros tragfähige und verlässliche Lösungen an die Hand zu geben, damit auch weiterhin der Leistungswettbewerb bei der Vergabe und Honorierung von Planungsleistungen im Vordergrund steht und kein Preisdumping einsetzt, unter dem die Planungsqualität leiden würde, betonte der AHO-Vorsitzende Dr. Erich Rippert die Zielrichtung des AHO. In Vorgesprächen von AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer mit den zuständigen Bundesministerien wurde bereits erörtert, die HOAI auch für den Fall eines Unterliegens vor dem EuGH als verlässlichen Rahmen für Auftraggeber und Auftragnehmer weitgehend zu erhalten. Die Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD hat die HOAI in ihrem Koalitionsvertag vom 7. Februar 2018 als unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs hervorgehoben.

Neben der Facharbeit standen auch Personalentscheidungen auf der Tagesordnung. Nach dem sich Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg) berufsbedingt aus dem AHO-Vorstand zurückgezogen hat, haben die Mitgliedsorganisationen des AHO auf Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer den Münchner Architekten Georg Brechensbauer einstimmig in den AHO-Vorstand gewählt. Georg Brechensbauer ist seit vielen Jahren Leiter der AHO-Fachkommission Objektplanung Gebäude und Innenräume und mit der Facharbeit im AHO bestens vertraut. Der AHO-Vorstand ist zur Vertretung der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 gewählt.

Die Mitgliederversammlung hat ferner den Leiter der Fachkommission Akustik und Thermische Bauphysik Dr. Gerald Knaust (Weimar), der Fachkommission Fassadenplanung Hans H. Zimmermann (Mühlheim a. d. Ruhr), der Fachkommission Geotechnik Dr. Matthias Kahl (Hamburg) sowie der Fachkommission Vermessung Michael Zurhorst (Werne) turnusmäßig für weitere vier Jahre bestätigt.

Im AHO sind insgesamt 24 Fachkommissionen und drei Arbeitskreise mit den verschiedenen Planungsbereichen befasst und haben im Rahmen der AHO-Schriftenreihe bislang 37 Grüne Hefte erarbeitet.

Weitere Informationen: www.aho.de

Hintergrund:
Die Architektenkammer Thüringen ist Mitglied im AHO und setzt sich dort für eine angemessene Vergütung der Berufsstände mit ein. Der Präsident der Architektenkammer Thüringen Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt ist zudem stellvertretender Vorstandsvorsitzender im AHO.

veröffentlicht am 20.05.2019 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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