Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 51 + 52/2019, vom 23. Dezember 2019, wurde auf Seite 2206 die Dritte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (vom 2. Dezember 2019) veröffentlicht.

Demnach tritt die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16. September 2014 in der Fassung der Zweiten Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 20. Oktober 2015 mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Zur Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16. September 2014 (PDF auf thueringen.de)

veröffentlicht am 22.01.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken