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Von VgV, AIVR und ThürAIKG bis hin zu BIM

Bericht von der ersten Vertreterversammlung im Jahr 2016

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Vertreter im Neubau der historischen Bibliothek des Augustinerklosters Erfurt, Bild: AKT

Zur ersten von zwei regulären Sitzungen in diesem Jahr trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Architektenkammer Thüringen am 29. April in der Bibliothek am Augustinerkloster in Erfurt. Die Versammlung stand dabei ganz im Zeichen der berufspolitischen Geschehnisse auf Europa- und Bundes- sowie Landesebene.

Den ersten Punkt im Bericht von Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd Schmidt bildete die neue Vergabeverordnung (VgV), die seit dem 18. April 2016 gilt, und die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie die für Lieferleistungen (VOL) ersetzt. Die Reform vereinfacht die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ab 209 000 Euro. Dr. Schmidt hob hervor, dass für Architekten und Ingenieure der Abschnitt 6, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden, von besonderer Bedeutung sei. „Die klare und programmatische Stärkung des Architekten- bzw. Planungswettbewerbs ist erfreulich“, führte der Präsident aus. Die Regelungen zu den Eignungs- und Zuschlagskriterien zielten darüber hinaus auf den leichteren Zugang zu Vergabeverfahren von Bürogründern und kleinen Büros.

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung durch das Bundeskabinett am 2. März 2016 darf der Berufsstand auf die Novellierung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts (AIVR) noch in diesem Jahr hoffen. Zahlreiche, von der Bundesarchitektenkammer eingebrachte Forderungen wurden im Gesetzentwurf berücksichtigt, obgleich im Detail noch Änderungsbedarf gesehen wird, so Dr. Schmidt. Trotz einzelner Detailpunkte sei der Entwurf grundsätzlich ein positiver, wichtiger Schritt, das bisherige Werkvertragsrecht
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zeitgemäßer und differenzierter auszugestalten. Selbst die beabsichtigte Zuordnung des AIVR in einem gesonderten Unterabschnitt als werksvertragsähnliche Verträge zu behandeln, mit speziellen Regelungen, ist besonders hervorzuheben. „Das neue Bauvertragsrecht bietet die große Chance, den Verbraucherschutz am Bau zu stärken und insgesamt die Pflichten- und Haftungslage der Baubeteiligten ausgewogener zu gestalten.“ Die derzeit vorgesehene Regelung zur Gesamtschuld im § 650s BGB-E könne nur ein erster Schritt in diese Richtung sein. Ziel für die nächste Legislatur bleibt die gesetzliche Regelung einer sogenannten Objektversicherung.

Einiges getan hat sich auch bei der Novellierung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG)*. Der Justiziar der Architektenkammer RA Dirk Weber informierte, dass der Gesetzentwurf seit Februar 2016 vorliege und das Anhörungsverfahren derzeit laufe. Es werde erwartet, dass die Novelle im Herbst dieses Jahres in Kraft trete. Die wesentlichen Änderungen im Referentenentwurf sowie berufspolitische Kernthemen der gemeinsamen Stellungnahme von Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen, die dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft überstellt wurde, stellte daraufhin Sandy Fritzsche, Volljuristin der Architektenkammer, vor.*

Dem Building Information Modeling (BIM) war der zweite Abschnitt der Vertreterversammlung gewidmet. Dr. Claus D. Worschech, Mitglied der „Expertengruppe BIM“ der Bundesarchitektenkammer, berichtete zu den Besonderheiten des neuen Arbeitsmodells, das deutlich mehr Informationen als bisher vernetzt. So sorgt BIM für die Synchronisierung aller Daten, auf die alle Projektbeteiligten zugreifen können, und ermöglicht es so, die vollständige Ausführungsplanung vor der Realisierung anhand eines Datenmodells zu überprüfen. Zusätzlich zur Planung werden Daten zu Kosten und Terminen zu jedem Planungsdetail angegeben. Dr. Worschech betonte, dass BIM ein kooperatives Arbeitsmodell sei und keine technische Neuerung. Wesentlicher Bestandteil sei die Kommunikation, was der Berufsgruppe der Architekten entgegenkomme. Die Bundesarchitektenkammer sieht nun Fragen der Haftung, Versicherung und Honorierung sowie der Urheberschaft im Zusammenhang mit BIM im Fokus bei der weiteren Diskussion.

Der IX. Mitteldeutsche Architektentag wird am 18. August auf Schloss Ettersburg bei Weimar stattfinden. Dazu lud Ulf Pleines, Geschäftsführer der Architektenkammer Thüringen, herzlich ein. Unter dem Motto „Wiederverwendung + Wandelbarkeit“ erwartet die Teilnehmer ein spannender Diskurs zum gesellschaftlichen Wandel und daraus resultierenden Fragestellungen zur Gestaltung der gebauten Umwelt. Nach Vorlage der Revision entlastete die Vertreterversammlung als das höchste Gremium der berufsständischen Selbstverwaltung den Kammervorstand für das Haushaltsjahr 2015. Für das Jahr 2016 wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen.

*ThürAIKG: Bei Interesse am Referentenentwurf oder an der Stellungnahme der Kammern wenden Sie sich bitte an Frau Ass.-jur. Sandy Fritzsche (E-Mail: fritzsche@architekten-thueringen.de).

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veröffentlicht am 16.05.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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