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Zur Neuordnung der Kammersatzungen (zweiter Teil)

Zu ihrer letzten Sitzung trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der alten Legislatur bereits am 18. Mai dieses Jahres in der Bibliothek am Augustinerkloster Erfurt

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Vertreter im Wiederaufbau der historischen Bibliothek am Augustinerkloster, Bild: Architektenkammer Thüringen

Wie bereits in den vorangehenden Sitzungen ging es schwerpunktmäßig um die Überarbeitung und Anpassung der Satzungen und Ordnungen der Kammer infolge des Inkrafttretens des neuen Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) am 23. Dezember 2016.

Die Vertreterversammlung beschloss:

  • die Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2017,
  • den Haushaltsplan 2018,
  • die Haushalts- und Kassenordnung,
  • die Berufsordnung,
  • die Entschädigungsordnung,
  • die Kostenordnung,
  • die Fortbildungsordnung sowie
  • die Satzung über vorübergehende Dienstleistungserbringung.

Den Wortlaut der Haushalts- und Kassenordnung, der Entschädigungsordnung, der Kostenordnung sowie der Fortbildungsordnung finden Sie dieser Meldung beigefügt.

Die Berufsordnung sowie die Satzung über vorübergehende Dienstleistungserbringung veröffentlichen wir in den kommenden Ausgaben des Deutschen Architektenblatts sowie an dieser Stelle.

Protokoll der Sitzung (Login erforderlich):
www.architekten-thueringen.de/meine-akt/vertreter/

Satzungen und Ordnungen der AKT:
www.architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/

veröffentlicht am 27.08.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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