Aufklärung – Beratung – Bedenkenhinweis – Risikoverteilung rechtssicher regeln
Seminar
online,
- Veranstalter
- Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg
- Fortbildungsstunden
- 4 (für Mitglieder der Architektenkammer Thüringen anrechenbare Fortbildungsstunden)
Kehrseite komplexer Planungs- und Ausführungsprozesse ist die deutliche Zunahme von Aufklärungs-, Beratungs-, und Hinweispflichten sämtlicher Baubeteiligter. Während sich unter dem „Regime der VOB/B“ eine – wenn auch häufig streitanfällige - Hinweispraxis etabliert hat, werden Aufklärungs- und Beratungspflichten in der Planungspraxis bis heute nicht hinreichend ernst genommen. Des Weiteren stellen sich Aufklärungs-, Beratungs-, und Hinweispflichten für Planer und Bauausführende immer häufiger als Einfallstor für Schnittstellenrisiken und damit etwaiger gesamtschuldnerischer Haftung dar.
Resultat dessen ist eine überaus facettenreiche und sich stetig weiterentwickelnde Rechtsprechung. Diese lässt durchaus einen „roten Faden“ erkennen, der sich in der Praxis als hilfreiches Orientierungsgeländer für die Konkretisierung von Vertragspflichten nutzbar machen lässt. Auf dieser Grundlage stellt das Seminar Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Risikoverteilung dar und zeigt die hierfür rechtlich relevanten Kriterien und Anforderungen auf.
Inhalte:
- Welche vertragsrechtliche Funktion haben Aufklärungs-, Beratungs-, und Hinweispflichten im Bauvertragsrecht?
- Wo beginnen, wo enden Aufklärungs- und Beratungspflichten?
- Grundlagen Mangelbegriff und Leistungssoll
- Anforderungen an Haftungsbefreiung durch Aufklärung – Beratung – (Bedenk)hinweis
- Bestehen „besondere“ Aufklärungs-, Beratungs-, und Hinweispflichten beim Bauen im Bestand?
- Aufklärungs- und Beratungspflichten im Kontext Genehmigungsrisiken
- Aufklärungs- und Beratungspflichten im Kontext Baukosten und Kostenermittlungen
- Wechselseitige Prüf- und Hinweispflichten im Verhältnis Objektplanung – Fachplanung
- Welche rechtlichen Kriterien gelten für die Prüf- und Hinweispflichten von Bauausführenden? Was ist „zumutbar“?
- Prüf- und Hinweispflichten Bauausführender – im Fokus: Angebotsstadium/ „lückenhafte“ LV – (Material)Eingangskontrolle – Anordnungen des AG
- Besondere Prüfpflichten Baubeteiligter bzgl. der Verwendbarkeit harmonisierter Bauprodukte
- Wer muss was beweisen?