Änderung bei Rechnungen über Kleinbeträge von 150 Euro
Mitteilung des Bundesfinanzministeriums
Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, wird die für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 Euro angehoben. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Aktuelles - BMF-Schreiben - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Umsatzsteuer zum Herunterladen bereit.