Architektenkammer Thüringen
Die unabhängige Selbstverwaltung ist ein Privileg freier Berufe. Mit ihr verbunden ist die große Chance, inhaltliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen mitgestalten zu können.
Die Architektenkammer Thüringen ist der Zusammenschluss aller Architekt*innen, Innen- und Landschaftsarchitekt*innen sowie Stadtplaner*innen im Freistaat. Als Interessensvertretung wahrt sie die beruflichen Belange aller Mitglieder, fördert das Ansehen der Berufsstände und stärkt die Baukultur.
Gremien
Der Aufbau der Architektenkammer Thüringen entspricht dem parlamentarischem System ...
-
Vertreterversammlung
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder die Vertreterversammlung – und somit ihr oberstes Organ. Die Vertreterversammlung beschließt die berufspolitischen Leitlinien, die Satzungen und Ordnungen sowie den Haushalt.
-
Vorstand
Die Vorstandsmitglieder werden aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer Thüringen und bestellt hierzu eine/n Geschäftsführer/in.
-
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Für ihre Kernaufgaben hat die Kammer Ausschüsse gebildet, die Sachthemen und Beschlüsse des Vorstands sowie der Vertreterversammlung vorbereiten. Je nach Bedarf kann der Vorstand zudem Arbeitsgruppen themenbezogen und zeitlich befristet einsetzen.
-
Kammergruppen
Erste Ansprechpartner für Mitglieder sind die Vorsitzenden der neun Kammergruppen. Regelmäßige Treffen bieten die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, die Kammerarbeit und berufspolitische Themen auszutauschen und Anregungen zu geben.
Geschäftsstelle
Organigramm
Erläuterungen zum Organigramm finden Sie auf dieser Website unter „Mitgestalten“: