Architektenkammer Thüringen
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die unabhängige Selbstverwaltung ist ein Privileg freier Berufe. Mit ihr verbunden ist die große Chance, inhaltliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen mitgestalten zu können.
Die Architektenkammer Thüringen ist der Zusammenschluss aller Architektinnen und Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner im Freistaat. Als Interessensvertretung wahrt sie die beruflichen Belange aller Mitglieder, fördert das Ansehen der Berufsstände und stärkt die Baukultur.
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Vertreterversammlung
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder die Vertreterversammlung – und somit ihr oberstes Organ. Die Vertreterversammlung beschließt die berufspolitischen Leitlinien, die Satzungen und Ordnungen sowie den Haushalt.
Vertreter/innen, Bild: Architektenkammer Thüringen -
Vorstand
Die Vorstandsmitglieder werden aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer Thüringen und bestellt hierzu eine/n Geschäftsführer/in.
Vorstand, Bild: Architektenkammer Thüringen
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Ausschüsse und Arbeitsgruppen
Für ihre Kernaufgaben hat die Kammer Ausschüsse gebildet, die Sachthemen und Beschlüsse des Vorstands sowie der Vertreterversammlung vorbereiten. Je nach Bedarf kann der Vorstand zudem Arbeitsgruppen themenbezogen und zeitlich befristet einsetzen.
Gremiensitzung, Bild: Architektenkammer Thüringen -
Kammergruppen
Erste Ansprechpartner für Mitglieder sind die Vorsitzenden der neun Kammergruppen. Regelmäßige Treffen bieten die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen, die Kammerarbeit und berufspolitische Themen auszutauschen und Anregungen zu geben.
Kammer vor Ort 1: Am 27. Mai trafen sich Mitglieder der Kammergruppen 3, 4 und 10 (LK Gotha, Erfurt, Eisenach/Wartburgkreis) im Gemeindesaal des Augustinerklosters Gotha, Bild: Architektenkammer Thüringen