Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Fach- bzw. Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Die besondere Sachkunde haben sie in einem speziellen Prüfungsverfahren bewiesen.

Sie erfüllen ihre Aufgabe unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch und können fachliche Streitfragen gerichtlich und außergerichtlich klären. U. a. gewährleisten sie eine fachliche Beratung, beurteilen Schäden und ermitteln deren Ursache oder beurteilen Wert und Zustand einer Sache.

Sie unterliegen der Aufsicht der Bestellungskörperschaften. Diese sind in Thüringen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie die Landwirtschaftskammern.

11 Mitglieder

Seite zuletzt geändert am 14.12.2023

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken