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Für Bauherren

Ob Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung: Was auch immer Sie planen – Architektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner stehen Ihnen in allen Fragen des Bauens als kompetente Partner zur Seite.

Das Beste daran: Sie können sich darauf verlassen, dass der Planer oder die Planerin über die Qualifikation, ausreichend Berufspraxis und aktuelles Wissen verfügt. Denn: Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ sowie „Stadtplaner/in“ sind durch das Architektengesetz geschützt. Nur wer bei einer Landes­architektenkammer Mitglied ist, darf sie führen. Eine qualifizierte akademische Ausbildung und eine praktische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren werden dafür vorausgesetzt.

Seite zuletzt geändert am 05.03.2024

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