Nachweisberechtigung
Antragstellung und Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung vom 13. März 2014
Allgemeine Informationen
Die Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise für Brandschutz und Standsicherheit ist im § 65 Thüringer Bauordnung vom 13. März 2014 geregelt.
Gemäß § 92. Abs. 4 ThürBO wird übergangsseitig bestimmt, dass die bisher gültigen Eintragungsbestimmungen für Wärmeschutz gemäß § 63 d ThürBO a. F. bis zum Inkrafttreten einer durch den Bund oder Land zu erlassenen Regelung über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für zu errichtende Gebäude, längstens bis zum 31. Dezember 2014, anzuwenden ist. Aufgrund einer fehlenden rechtlichen Regelung erfolgt ab 01. Januar 2015 keine Weiterführung der Liste für Wärmeschutz und es gibt somit keine Eintragungen mehr.
Die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen sind nach § 65 Abs. 5 ThürBO ermächtigt, gemeinsam die Listen zu führen:
- Die Listenführung für den vorbeugenden Brandschutz und das damit verbundene Eintragungsverfahren erfolgen bei der Architektenkammer Thüringen; Ansprechpartner ist Tobias Kettwig.
- Die Listenführung für Standsicherheit und das damit verbundene Eintragungsverfahren erfolgen bei der Ingenieurkammer Thüringen; Ansprechpartnerin ist Ines Gehlhaar.
Ansprechpartner
-
Tobias Kettwig
Telefon: (0361) 210 5030
kettwig@architekten-thueringen.de
Eintragung in die Listen Brandschutz und Standsicherheit
Antragstellung
Die Eintragung erfolgt auf Antragstellung bei der jeweiligen zuständigen Kammer. Die Antragsformulare sowie das Merkblatt zur Eintragung können auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Kosten
Für das Eintragungsverfahren vor der Prüfungskommission wird mit Antragstellung eine Eintragungsgebühr fällig. Die Bearbeitung der Anträge durch die Prüfungskommission erfolgt nach Entrichtung der Gebühr. Die Höhe der Eintragungsgebühr und das entsprechende Konto entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Kammermitgliedschaft
Mit der Eintragung als Nachweisberechtigter erfolgt keine zwangsläufige Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder Ingenieurkammer in Thüringen. Dies unterliegt einem gesonderten Eintragungsverfahren.
EU-Regelung
Für Nachweisberechtigte eines Staates der EU oder des EWR oder eines der EU gleichgestellten Staates, die im Herkunftsland zur Erstellung von Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, gilt § 64 Abs. 4 bis 6 ThürBO – mit der Maßgabe entsprechend, dass die Anzeige oder der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der für die Führung der Liste zuständigen Kammer einzureichen ist.
Prüfungskommissionen
Die Prüfungskommissionen zur Eintragung sind paritätisch besetzt und durch die Aufsichtsbehörde bestätigt.
Mitglieder Prüfungskommission Brandschutz:
- Vorsitzender: Erhard Arnhold, IKT
- Stellv. Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. André Spindler, Architekt, AKT
- Mitglied: Matthias Münz, IKT
- Mitglied: Stefan Wolff, Architekt, AKT
Mitglieder Prüfungskommission Standsicherheit:
- Vorsitzender: Harald Baumgarten, IKT
- Mitglied: Stefan Kruse, IKT
- Mitglied: Roland Dix, Architekt, AKT
- Mitglied: Roger Seefeld, Architekt, AKT
Formulare
Serviceportal Thüringen
Folgende Formulare finden Sie über den Thüringer Formularservice. Bitte geben Sie dazu im Suchfeld die jeweils in den Klammern angegebene ID ein (z.B. AIKG-009-TH-FL). Diese Formulare ermöglichen keine elektronische Antragstellung und müssen ausgedruckt werden.
- Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung [AIKG-009-TH-FL]
- Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO [AIKG-011-TH-FL]
- Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO [AIKG-012-TH-FL]
Elektronisches Antragsverfahren (ThAVEL)
Dieser kostenfreie Dienst ermöglicht die elektronische Antragstellung (Anmeldung erforderlich):
Stempelbeantragung
Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz oder für Standsicherheit können einen Stempel bei der jeweils zuständigen Kammer beantragen. Die Architektenkammer Thüringen führt die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz, die Ingenieurkammer Thüringen führt die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit. Die Anfertigung der Stempel ist kostenpflichtig.
Brandschutz
Mit unten stehendem Auftragsformular können Sie Ihren Stempel Nachweisberechtigte/r für Brandschutz bei der Architektenkammer Thüringen bestellen. Dieser wird Ihnen nach Zahlungseingang und Fertigstellung per Einschreiben zugesandt.
- Ansprechpartner:
Tobias Kettwig, Tel. (0361) 210 50 30
Standsicherheit
Weitere Informationen und das Bestellformular zum Stempel Nachweisberechtigte/r für Standsicherheit finden Sie über folgenden Link auf der Website der Ingenieurkammer Thüringen: www.ikth.de/service/antraege/nachweisberechtigungen
- Ansprechpartnerin:
Ines Gehlhaar, Tel. (0361) 228 73 56
Portal der Nachweisberechtigten
In Thüringen eingetragene Nachweisberechtigte für Brandschutz und Standsicherheit sind in einem gemeinsamen Portal von Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen gelistet und veröffentlicht. Eine Stichwortselektion und die Recherche nach Regionen sind möglich.
Veröffentlichung der Listeneintragung unter nachweisberechtigte-thueringen.de
Wenn Sie die Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten aus der Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten auf dem Portal nachweisberechtigte-thueringen.de wünschen, können Sie dies jederzeit bei der Architektenkammer Thüringen für eine Jahresgebühr in Höhe von 75,00 Euro beantragen. (Die Jahresgebühr sowie die Veröffentlichung werden jährlich automatisch verlängert, sofern keine Löschung der Veröffentlichung beantragt wird.)