Versorgungswerk
Das Versorgungswerk ist die berufsständische Rentenversicherung. Die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen – auch freiwillige Mitglieder – sind automatisch auch Mitglieder im Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen.
Versorgungsleistungen
Teilnehmer haben unter anderem Anspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Vergleiche haben ergeben, dass bei gleichen Beitragszahlungen die Rente im Versorgungswerk wesentlich höher ausfällt als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine weitere Besonderheit: Die Berufsunfähigkeitsrente wird ohne Wartezeit bereits nach der ersten Beitragszahlung ausgezahlt. Zudem entfällt eine vorherige Gesundheitsprüfung.
Beiträge
Die Versorgungsleistungen sind beitragsbezogen: Für selbständig tätige Architekten und Stadtplaner ist die Beitragszahlung abhängig vom Einkommen. Angestellte Architekten und Stadtplaner zahlen nach erfolgter Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung den gleichen Betrag wie vor der Befreiung. Jederzeit möglich sind freiwillige Mehrzahlungen. Sie erhöhen die Rentenanwartschaft. Die erwirtschafteten Gewinne fließen direkt in die Altersversicherung des Teilnehmers und kommen ausschließlich dem Versicherten zugute.
Kontakt
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon: +49 (0)351-3 18 24-0
Fax: +49 (0)351-3 18 24-20
versorgungswerk@vwaks.de
Web: http://www.vwaks.de/
Dokumente
- Teilnehmerrundschreiben 2023 (pdf, 147 Kb)
- Beitragssätze 2023 (pdf, 70 Kb)
- Informationsblatt zum Versorgungswerk der AK Sachsen (Januar 2023) (pdf, 146 Kb)
- Merkblatt zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (pdf, 79 Kb)
- Satzung des Versorgungswerkes der AK Sachsen (pdf, 7074 Kb)
- Anschlussatzung der AK Thüringen an das Versorgungswerk der AK Sachsen (pdf, 10 Kb)