Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Studierende

Liebe Studierende, wir freuen uns über das Interesse. Das Wichtigste gleich vorweg: Den Titel Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in darf nur führen, wer ordentliches Mitglied einer deutschen Architektenkammer ist. Voraussetzung dafür ist insbesondere der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung ...

Vor dem Studium: Ist Ihr Studium „kammerfähig“?

Zwei Hochschulen in Thüringen bieten derzeit Studiengänge in den Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung an: die Bauhaus-Universität Weimar und die Fachhochschule Erfurt.

Bitte erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig, ob der von Ihrer Hochschule verliehene Abschluss „kammerfähig“ ist, d. h. ob er zur Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste bei der Architektenkammer Thüringen berechtigt. Dies ist wichtig, damit Sie Ihren weiteren beruflichen Weg planen können.

So lautet eine Voraussetzung, dass eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren absolviert werden muss. (Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner erfüllen die Voraussetzung auch, wenn sie ein Studium mit dreijähriger Regelstudienzeit abgeschlossen haben und eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweisen können.)

Wird ein sechssemestriger Bachelor-Stu­diengang absolviert und soll sich ein zwei- oder viersemestriger Master-Studiengang anschlie­ßen, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Studiengänge konsekutiv sind. Das heißt, dem Bachelor-Studiengang „Hochbau“ folgt ein Master-Studiengang „Hochbau“, dem Bachelor-Studiengang „Landschaftsarchitektur“ ein Master-Studiengang „Landschaftsarchitektur" usw.

Hinweis Duale Fernstudiengänge

Aufgrund vermehrter Anfragen von Büros, die Mitarbeiter:innen ein duales Fernstudium der Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur an der International University (IU) finanzieren, weist die Bundesarchitektenkammer (BAK) darauf hin, dass ein IU-Abschluss als nicht kammereintragungsfähig eingestuft wird:

Ansprechpartner

Für Studierende: die Interessentenliste

Studierende, die die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und deren Wohnsitz oder Hochschulstudienort sich in Thüringen befindet, werden auf Antrag in die von der Architektenkammer Thüringen geführte Interessentenliste eingetragen.

Ziel ist es, den Architektennachwuchs frühzeitig für die Aufgaben der Kammer zu sensibilisieren und ihn mit aktuellen berufsständischen Themen vertraut zu machen. Im Gegenzug können in ihrem Berufswunsch gefestigte „Mitgliedschaftsanwärter“ der Kammer durch ihre Mitwirkung neue Impulse geben und damit zu einer weiteren Belebung der Kammerarbeit beitragen.

Mitgliedschaftsanwärter sind berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer Thüringen in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen, ohne den Rechten und Pflichten der Kammermitglieder zu unterliegen. Sie werden nicht Mitglieder der Kammer.

Mitgliedschaftsanwärter erhalten:

  • Einladungen zu allen Kammerveranstaltungen (z.B. zum Sommerfest, zu Tagungen und Fortbildungen),
  • die jährliche Broschüre zum Tag der Architektur,
  • den monatlich erscheinenden Kammer-Newsletter
  • sowie Beratungsleistungen (außer Rechtsberatung).

Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Architektenkammer Thüringen

Antragsformular

Serviceportal Thüringen

Das Formular finden Sie über den Thüringer Formularservice. Bitte geben Sie dazu im Suchfeld die in Klammern angegebene ID ein (also: AIKG-014-TH-FL). Diese Formulare ermöglichen keine elektronische Antragstellung und müssen ausgedruckt werden.

  • Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste [AIKG-014-TH-FL]

Elektronisches Antragsverfahren (ThAVEL)

Dieser kostenfreie Dienst ermöglicht die elektronische Antragstellung (Anmeldung erforderlich):

Nach dem Studium

Berufspraktikum anzeigen

Wenn Sie Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in werden möchten, müssen Sie, bevor Sie sich in die Liste Ihrer Fachrichtung eintragen lassen können, eine zweijährige berufspraktische Zeit absolvieren. So will es das Gesetz.

Bitte beachten Sie: In der Fachrichtung Architektur muss der Beginn der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht eines Berufsangehörigen oder der Architektenkammer vor deren Aufnahme schriftlich bei der Architektenkammer Thüringen angezeigt werden. Anderenfalls ist eine Eintragung nach zwei Jahren nicht möglich.

Freiwillige Mitgliedschaft

Gut zu wissen: Direkt nach dem Studium haben Sie als Absolventin oder Absolvent ohne berufspraktische Tätigkeit in Thüringen die Möglichkeit, der Architektenkammer als freiwilliges Mitglied beizutreten und so zu einem frühen Zeitpunkt auch Mitglied des Versorgungswerkes zu werden.

So bleiben Sie in Kontakt

Abonnieren Sie unseren Newsletter, der mindestens einmal im Monat über die wichtigsten Nachrichten und Termine sowie Stellenangebote informiert.

Folgen Sie uns aus Instagram, Facebook, LinkedIn und X.

Seite zuletzt geändert am 14.02.2024

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken