Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Barrierefreies Bauen

Bild vergrößern
Ausgezeichnet mit der Anerkennung Barrierefreiheit beim Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau 2018: Friedensberg-Terrassen in Jena, Junk & Reich Architekten BDA, Weimar / stock landschaftsarchitekten bdla, Jena, Bild: Ali Moshiri

Barrierefreies Bauen steht für die nachhaltige Nutzbarkeit baulicher Anlagen und somit auch für eine Wertsteigerung.

Eine barrierefreie Umwelt bedeutet eine lebenswertere Umwelt für alle

Ein barrierefreier Eingang bietet älteren Menschen ebenso wie Eltern mit Kinderwagen oder einem gehbehinderten Menschen unkompliziert Zugang. Infolge der demografischen Entwicklung wird die Bedeutung des barrierefreien Bauens weiter ansteigen.

Netzwerk Barrierefrei

Ratsuchende erhalten Antworten beim Netzwerk Barrierefrei

Seit dem 11. März 2024 haben Ratsuchende die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen zum barrierefreien Bauen sowie zur barrierefreien Gestaltung von Außenlagen und Freiräumen, Straßen und Verkehrswegen an das neu aufgebaute Netzwerk Barrierefrei zu wenden. Die Fachleute im Netzwerk der Landesfachstelle für Barrierefreiheit stammen aus den Bereichen Architektur, Bau- und Verkehrsplanung, Ingenieurwesen sowie Landschaftsplanung und leisten eine kompetente Erstberatung zu den geplanten Vorhaben und Konzepten. Die Erstberatung ist für Ratsuchende kostenlos.

Wünschen Sie eine Erstberatung zu einem Projekt? Alle Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des TLMB unter:

1 Bild vergrößern
Am 4. März 2024 wurden den Beraterinnen und Beratern des Netzwerks Barrierefrei im Thüringer Landtag die Ernennungsurkunden übergeben., Bild: TLMB

Tipp: Leitfäden zur DIN 18040

Die wesentlichen Planungsgrundlagen sind in den DIN-Normen zum Barrierefreien Bauen formuliert, welche neben dem rollstuhlgerechten Bauen auch die baulichen Kompensationsmaßnahmen für Menschen mit sensorischen Behinderungen berücksichtigen. Im Oktober 2010 veröffentlichte das deutsche Institut für Normung die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“; die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ wurde im September 2011 herausgegeben. Die Normen gelten in Thüringen seit dem 1. Juli 2012.

Für Fachleute und interessierte Bauherren hat die Architektenkammer Thüringen auf Initiative von Nadine Metlitzky, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Barrierefreies Bauen, als Hilfestellung folgende Leitfäden veröffentlicht:

Bild vergrößern
Geometrische Bewegungsflächen für Bäder in rollstuhlgerechten Wohnungen: Zeichnung aus dem Leitfaden „Barrierefreies Bauen“, Bild: © Factus 2 Institut

Handlungsleitfaden für Bauherren

Finanziell gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ist durch die Architektenkammer Niedersachsen zusammen mit der Bundesarchitektenkammer ein Handlungsleitfaden erarbeitet worden, der von Bauherren wie von Architektinnen und Architekten genutzt werden kann.

Bild vergrößern
Publikation „Alle unter einem Dach – Inklusiv gestalten“, Bild: BAK und Architektenkammer Niedersachsen

Veranstaltungen zum Thema „Inklusiv gestalten – Barrierefrei Bauen“

Der demografische Wandel sowie der Auftrag der Inklusion erfordert von allen Baubeteiligten eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Barrierefreiheit. Ziel soll es sein, eine inklusive Umgebung zu schaffen, von der Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen genauso profitieren wie die breite Allgemeinheit.

Um den Beitrag und die Kompetenzen von Architekten und Stadtplanern beim Thema „Inklusive Gesellschaft“ stärker zu verdeutlichen, sowie das Bewusstsein für die Belange behinderter Menschen zu fördern, werden diverse Veranstaltungen zum Thema angeboten.

So finden Sie Ihre/n Architekt/in oder Ihre/n Stadtplaner/in ...

Seite zuletzt geändert am 15.03.2024

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken