Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Berufsgesellschaften

Eine Berufsgesellschaft hat sich in das Gesellschaftsverzeichnis gemäß § 9 ThürAIKG einzutragen, wenn sie als Partnerschaftsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft im Firmennamen die geschützten Berufsbezeichnungen gemäß § 3 ThürAIKG führen wollen. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Kammer.

84 Berufsgesellschaften

Seite zuletzt geändert am 09.02.2024

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken