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Gesetzlicher Auftrag

Als Interessensvertretung setzt sich die Architektenkammer für die Belange der Berufsstände allen voran auf politischer Ebene ein. Sie wahrt das Ansehen der Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, vermittelt die Berufsthemen der Öffentlichkeit und wirbt für die Kompetenzen der Mitglieder.

Die Arbeit von Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen prägt alle Lebensbereiche. Die qualitätvolle Gestaltung der gebauten Umwelt ist daher von erheblicher Bedeutung für das Allgemeinwohl und erfordert in besonderem Maße ein öffentliches Schutzinteresse. Aus diesem Grund unterliegt der Beruf bestimmten gesetzlichen Regelungen.

Das ThürAIKG als Grundlage

Die Architektenkammer Thüringen engagiert sich in zahlreichen Bereichen des Planens und Bauens. Im § 22 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) ist ihr gesetzlicher Auftrag umrissen. Unter anderem widmet sie sich folgenden Aufgaben:

  • Sie führt die Berufsverzeichnisse (unter anderem: Architektenliste, Stadtplanerliste und Berufsgesellschaften).
  • Sie fördert die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Sie unterstützt Behörden, Gerichte und Institutionen mit Vorschlägen und Stellungnahmen.
  • Sie wirkt auf die Beilegung von Streitigkeiten hin.
  • Sie wirkt bei der Gestaltung des Sachverständigenwesens mit.
  • Sie berät Mitglieder in Fragen der Berufsausübung.
  • Sie pflegt die Zusammenarbeit mit anderen Kammern und Institutionen.
  • Sie fördert die Baukultur, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege unter Beachtung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen.

Titelschutz als Verbraucherschutz

Die Architektenkammer Thüringen schützt die Berufsbezeichnungen und sorgt so für Qualität: Denn nur wer bei einer Landesarchitektenkammer Mitglied ist, darf sich „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ nennen. Eine qualifizierte akademische Ausbildung und eine praktische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren werden dafür vorausgesetzt. Führen Personen die Berufsbezeichnungen unberechtigt, geht die Kammer dagegen vor. Außerdem wacht sie darüber, dass Architekten und Stadtplaner ihre Berufspflichten nicht verletzen.

Regelmäßiger Dialog mit Politik und Verwaltung

Um die Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen zu verbessern, hält die Kammer engen Kontakt zu Politik und Verwaltung. Sie begleitet fachkundig die Entstehung vielfältiger Regelungen, die die Berufsstände betreffen. Bei der Weiterentwicklung und Novellierung von Gesetzen berät sie die Landesregierung, bevor diese im thüringischen Landtag verabschiedet werden. Regelmäßige Gespräche mit Abgeordneten, Ministerien, Behörden und Bauämtern, aber auch mit den Hochschulen sowie der Immobilien- und Bauwirtschaft, ergänzen die politischen Aktivitäten.

Im Einsatz für Architekturqualität und Planungskultur

Der Einsatz für Architekturqualität und Planungskultur hat oberste Priorität. Um die beste Lösung für eine konkrete Planungs- und Bauaufgabe zu erzielen, fördert die Kammer Architekten- und städtebauliche Wettbewerbe und überwacht deren faire Durchführung. Ihre Mitglieder vertritt sie nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundes- und Europaebene: Sie selbst ist Mitglied der Bundesarchitektenkammer (BAK), die zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene Stellung bezieht und im Rahmen des Architects’ Council of Europe (ACE) die Zusammenarbeit mit europäischen Ländern gestaltet.

Seite zuletzt geändert am 05.03.2024

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