Fortbildungsanbieter
Bildungsträger und Fortbildungsveranstalter sowie Mitglieder der Architektenkammer Thüringen haben die Möglichkeit, Veranstaltungen im Fortbildungskalender auf der Kammerwebsite veröffentlichen zu lassen.
Anliegen und gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 32 Abs. 2 Pkt. 4 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) und § 2 Abs. 7 Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen besteht für Mitglieder der Architektenkammer Thüringen die Pflicht zur Fortbildung. Damit wird dem hohen Maß an Verantwortung des Berufsstandes für die Öffentlichkeit im Sinne des Verbraucherschutzes und der Baukultur Rechnung getragen. Einzelheiten, wie Themen der Fortbildung und Fortbildungsformen, regelt die Fortbildungsordnung der Architektenkammer Thüringen.
Im Online-Fortbildungskalender werden ausschließlich von der Architektenkammer Thüringen zertifizierte Veranstaltungen aufgeführt. Mitglieder der Architektenkammer können so sicher sein, dass die im Kalender angebotenen Veranstaltungen den Anforderungen der Fortbildungsordnung entsprechen.
Gebühren
Die Veröffentlichung ist für folgende Anbieter kostenfrei:
- Mitglieder der Architektenkammer Thüringen (nur für Kammergruppenveranstaltungen)
- Hochschulen, Verbände des Berufsstandes, Architekten- und Ingenieurkammern inklusive ihrer Kammergruppen sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Behörden (nur für behördeninterne Fortbildungen)
Alle anderen Anbieter und Angebote:
Gebühren laut Kostenordnung der Architektenkammer Thüringen für Prüfung und Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen:
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100,00 € |
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20,00 € |
Kontakt
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M.A.
Sarah Maria RotheTelefon: (0361) 210 5045
rothe@architekten-thueringen.de
Verfahren
Alle Fortbildungen werden über den internen Bereich für Fortbildungsanbieter eingetragen.
AKT-Mitglieder und bereits registrierte Anbieter
… melden sich im internen Bereich für Fortbildungsanbieter an und tragen ihre Veranstaltungen ein.
Neue Anbieter ohne Login
… registrieren sich einmalig für den internen Bereich für Fortbildungsanbieter und können danach ihre Veranstaltungen eintragen.
Ablauf je Veranstaltung
- Veranstaltungsdaten und Kontaktangaben eintragen, ggf. Dateianhänge (Infos zur Veranstaltung, zur Referentin bzw. zum Referenten) hochladen
- automatisch generiertes Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und per Post an die AKT senden
- Veröffentlichung/ Freischaltung der Veranstaltung durch die AKT
Die Veröffentlichung/ Freischaltung der Veranstaltung erfolgt nach Prüfung der Angaben durch die Architektenkammer Thüringen und vorbehaltlich des Zahlungseingangs auf dem Konto der Architektenkammer Thüringen.