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Wettbewerbe mit Architekt/in

Ein Wettbewerbsverfahren zielt auf die beste Lösung einer Planungs- und Bauaufgabe sowie ihre Umsetzung.

Sechs Gründe für einen Architektenwettbewerb

1. Sie suchen die beste, nicht nur eine durchschnittliche Lösung für eine Planungs- oder Bauaufgabe.
Die Teilnehmer an einem Architektenwettbewerb stehen in Konkurenz um die bestmögliche Qualität – und diese Qualität kommt ihrem Projekt zugute!

2. Sie wollen mehrere Lösungen zur Auswahl.
Der Architektenwettbewerb garantiert eine Vielfalt an möglichen Lösungen – unter diesen Angeboten finden Sie eine unverwechselbare und spezifische Antwort auf ihre Bauaufgabe.

3. Sie fordern Sicherheit bei der Entscheidung.
In einem anonym durchgeführten Verfahren trifft das Preisgericht seine Entscheidung nach objektiven Kriterien und nur an der Sache orientiert. Als Preisrichter sind Sie Mitglied des Preisgerichts und entscheiden mit.

4. Sie möchten kostengünstig bauen.
Der Architektenwettbewerb optimiert das Verfahren. Nachweislich verringern sich die ursprünglich angenommenen Baukosten eines Projektes um bis zu sechs Prozent, wenn im Vorfeld ein Wettbewerb stattgefunden hat.

5. Sie erhoffen sich für Ihr Projekt ein positives Image in der Öffentlichkeit. Architektenwettbewerbe ziehen das Interesse der Öffentlichkeit auf sich. Die Ausstellung der Ergebnisse und die Medienberichterstattung sind die beste Werbung für Ihr Projekt.

6. Sie wollen keine Zeit verlieren.
Durch die frühzeitige Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger und der Genehmigungsbehörden sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit des Verfahrens gestaltet sich die nachfolgende Planung zügiger und ist mit einer positiv entschiedenen Bauvoranfrage vergleichbar.

Beispiele

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1. Preis Wettbewerb Universität Erfurt – Forschungsneubau „Weltbeziehungen“: Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Bild: Obermeyer Planen + Beraten GmbH

Die Architektenkammer Thüringen veröffentlicht alle Ergebnisse von Wettbewerben nach RPW in Thüringen sowie von bundesweiten Wettbewerben unter erfolgreicher Beteiligung Thüringer Büros:

Regeln

Architektenwettbewerbe finden nach einheitlichen und verbindlichen Regeln statt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat per Erlass vom 28.02.2013 die neue Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Bundesbauten verbindlich eingeführt und die Länder gebeten, die RPW 2013 auch für ihren Zuständigkeitsbereich einzuführen.

Für den öffentlichen Auftraggeber sind Architektenwettbewerbe bewährte und sichere Verfahren im geltenden Vergaberecht für öffentliche Planungsaufträge.

Privaten Auslobern steht die Durchführung von Planungswettbewerben nach der RPW 2013 ebenfalls offen. Die Kammern beraten Sie über die Verfahrensweise.

Vergabe- und Wettbewerbsausschuss

Der Vergabe- und Wettbewerbsausschuss (VWA) der Architektenkammer Thüringen berät Auslober und Teilnehmer von Vergabeverfahren unter Anwendung des Vergaberechts und der RPW 2013. Er ist u.a. auch für die Prüfung und Registrierung von Wettbewerbsauslobungen nach RPW 2013 zuständig.

Vergabe von Architektenleistungen

Seit dem 18. April 2016 ist die Vergabeverordnung (VgV) in Kraft. Sie löste die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab. Die VgV regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekt*innen, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekt*innen. Sie bietet die Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen sowie die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten. Kleineren und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert.

Einen Leitfaden zur VgV finden Sie unter http://vgv-architekten.de. Der Leitfaden beschreibt entsprechend der VgV die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.

Auf dem Portal finden Sie zudem u. a.:

  • Leitfaden für Vergabe unter dem VGV-Schwellenwert
  • Handlungsempfehlungen zur RPW 2013
  • Leitfaden für Partizipation in Vergabeverfahren

Weitere Informationen: http://vgv-architekten.de

So finden Sie Ihre/n Architekt/in oder Ihre/n Stadtplaner/in ...

Seite zuletzt geändert am 06.03.2023

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