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Wettbewerbe mit Architekt/in

Ein Wettbewerbsverfahren zielt auf die beste Lösung einer Planungs- und Bauaufgabe sowie ihre Umsetzung.

Sechs Gründe für einen Architektenwettbewerb

1. Sie suchen die beste, nicht nur eine durchschnittliche Lösung für eine Planungs- oder Bauaufgabe.
Die Teilnehmer an einem Architektenwettbewerb stehen in Konkurenz um die bestmögliche Qualität – und diese Qualität kommt ihrem Projekt zugute!

2. Sie wollen mehrere Lösungen zur Auswahl.
Der Architektenwettbewerb garantiert eine Vielfalt an möglichen Lösungen – unter diesen Angeboten finden Sie eine unverwechselbare und spezifische Antwort auf ihre Bauaufgabe.

3. Sie fordern Sicherheit bei der Entscheidung.
In einem anonym durchgeführten Verfahren trifft das Preisgericht seine Entscheidung nach objektiven Kriterien und nur an der Sache orientiert. Als Preisrichter sind Sie Mitglied des Preisgerichts und entscheiden mit.

4. Sie möchten kostengünstig bauen.
Der Architektenwettbewerb optimiert das Verfahren. Nachweislich verringern sich die ursprünglich angenommenen Baukosten eines Projektes um bis zu sechs Prozent, wenn im Vorfeld ein Wettbewerb stattgefunden hat.

5. Sie erhoffen sich für Ihr Projekt ein positives Image in der Öffentlichkeit. Architektenwettbewerbe ziehen das Interesse der Öffentlichkeit auf sich. Die Ausstellung der Ergebnisse und die Medienberichterstattung sind die beste Werbung für Ihr Projekt.

6. Sie wollen keine Zeit verlieren.
Durch die frühzeitige Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger und der Genehmigungsbehörden sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit des Verfahrens gestaltet sich die nachfolgende Planung zügiger und ist mit einer positiv entschiedenen Bauvoranfrage vergleichbar.

Beispiele

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1. Preis Wettbewerb Universität Erfurt – Forschungsneubau „Weltbeziehungen“: Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Bild: Obermeyer Planen + Beraten GmbH

Die Architektenkammer Thüringen veröffentlicht alle Ergebnisse von Wettbewerben nach RPW in Thüringen sowie von ausgewählten bundesweiten Wettbewerben unter erfolgreicher Beteiligung Thüringer Büros:

Regeln

Architektenwettbewerbe finden nach einheitlichen und verbindlichen Regeln statt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat per Erlass vom 28.02.2013 die neue Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) für Bundesbauten verbindlich eingeführt und die Länder gebeten, die RPW 2013 auch für ihren Zuständigkeitsbereich einzuführen.

Für den öffentlichen Auftraggeber sind Architektenwettbewerbe bewährte und sichere Verfahren im geltenden Vergaberecht für öffentliche Planungsaufträge.

Privaten Auslobern steht die Durchführung von Planungswettbewerben nach der RPW 2013 ebenfalls offen. Die Kammern beraten Sie über die Verfahrensweise.

Vergabe- und Wettbewerbsausschuss

Der Vergabe- und Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Thüringen (VWA) berät Auslober in allen Fragen zur Vergabe von Planungsleistungen und Planungswettbewerben. Bei Wettbewerben, die nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchzuführen sind, werden die Auslobungsunterlagen auf Übereinstimmung mit der RPW 2013 geprüft und die Freigabe durch Vergabe einer Registriernummer (RPW-Nr.) erteilt. Die durch den VWA erarbeitete Checkliste soll Auslobern und Teilnehmern als Handreichung zur eigenständigen Bewertung von Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Konformität mit der RPW 2013 dienen.

Vergabe von Architektenleistungen

Seit dem 18. April 2016 ist die Vergabeverordnung (VgV) in Kraft. Sie löste die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab. Die VgV regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekt*innen, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekt*innen. Sie bietet die Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen sowie die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten. Kleineren und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert.

Einen Leitfaden zur VgV finden Sie unter http://vgv-architekten.de. Der Leitfaden beschreibt entsprechend der VgV die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit 215.000 Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber.

Auf dem Portal finden Sie zudem u. a.:

  • Leitfaden für Vergabe unter dem VGV-Schwellenwert
  • Handlungsempfehlungen zur RPW 2013
  • Leitfaden für Partizipation in Vergabeverfahren

Weitere Informationen: http://vgv-architekten.de

Begründungshilfen für den öffentlichen Auftraggeber: Weshalb das günstigste Angebot nicht automatisch die beste Wahl ist

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Preiswettbewerbs hat die Bundesarchitektenkammer eine Argumentationshilfe erarbeitet, um es Mitarbeitenden in den Vergabestellen zu erleichtern, vorrangig auf den Leistungswettbewerb zu setzen.

Denn das billigste Angebot ist nicht immer das wirtschaftlichste Angebot. Um sparsam und wirtschaftlich zu agieren, genügt es nicht, nur auf den Preis zu schauen. Gute Planungsvoraussetzungen, unter anderem durch ausreichende Vergütung, führen in der Regel trotz höherer Honorare zur wirtschaftlichsten Realisierung, Bewirtschaftung und Betrieb eines Projekts. Gute Planung kann unvorhergesehene Kostensteigerungen, etwa durch fehlerhafte Koordinierung beteiligter Gewerke, abwenden.

Erfahrungsberichte zeigen, dass bei vielen Vergabestellen grundsätzlich die Bereitschaft für den Leistungswettbewerb besteht, der Begründungsaufwand aber größer ist als der Vergleich der Honorarangebote.

So finden Sie Ihre/n Architekt/in oder Ihre/n Stadtplaner/in ...

Seite zuletzt geändert am 27.01.2024

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