Fortbildungen
Die Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Einzelheiten regelt die Fortbildungsordnung der AKT.
Fortbildungskalender
In unseren Fortbildungskalendern werden ausschließlich von der Architektenkammer Thüringen zertifizierte Veranstaltungen aufgeführt, die den Anforderungen der Fortbildungsordnung entsprechen.
Fortbildungsportal
Im bundesweiten Fortbildungsportal finden Sie die Angebote aller 16 deutschen Architektenkammern.
Fortbildungen zur Veröffentlichung einreichen
Mitglieder der AKT, Architektenkammern, Ingenieurkammern, Hochschulen, Verbände, Behörden und ähnliche Einrichtungen sowie andere Bildungsträger und Fortbildungsveranstalter können ihre Angebote im Fortbildungskalender veröffentlichen.
Dazu müssen die Veranstaltungen über den internen Bereich für Fortbildungsanbieter eingereicht werden.
Teilnahme an Fortbildungen nachweisen
Alle Kammermitglieder sind verpflichtet, ihre besuchten Fortbildungen nachzuweisen. Bitte stellen Sie dazu die Teilnahmebescheinigungen im internen Bereich für Mitglieder „Meine AKT“ unter dem Menüpunkt „Mitglied“ ein.
Ihr dort geführtes Fortbildungskonto dient der Überprüfung der Fortbildungsnachweise durch die Kammer.