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Ein Schlichtungsverfahren bietet eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Planenden und Bauherren oder zwischen Planenden untereinander und wird vom Schlichtungsausschuss durchgeführt. Da dieser die Streitfälle rechtlich und fachlich beurteilen kann, ist es meist möglich, schnell eine Einigung herbeizuführen.

Zusammensetzung: 1 Vorsitzende/r, 1 stellvertretende/r Vorsitzende/r, 4 Beisitzende und 4 Stellvertreter/innen
Zusammenkünfte: nach Bedarf

Mitglieder der Legislatur 2023 bis 2028

Vorsitzende

RA Anika Amberg

Stellvertretender Vorsitzender

RA Dirk Weber

Zuständig aus der Geschäftsstelle

M.A. Sarah Maria Rothe
Telefon: (0361) 210 5045
rothe@architekten-thueringen.de

Seite zuletzt geändert am 12.06.2024

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