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Ein Schlichtungsverfahren bietet eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Planenden und Bauherren oder zwischen Planenden untereinander und wird vom Schlichtungsausschuss durchgeführt. Da dieser die Streitfälle rechtlich und fachlich beurteilen kann, ist es meist möglich, schnell eine Einigung herbeizuführen.

Zusammensetzung: 1 Vorsitzende/r, 1 stellvertretende/r Vorsitzende/r, 4 Beisitzende und 4 Stellvertreter/innen
Zusammenkünfte: nach Bedarf

Mitglieder der Legislatur 2023 bis 2028

Vorsitzende

RA Anika Amberg

Stellvertretender Vorsitzender

RA Dirk Weber

Zuständig aus der Geschäftsstelle

M.A. Sarah Maria Rothe
Telefon: (0361) 210 5045
rothe@architekten-thueringen.de

Thüringer Schlichtungsbeirat

Die Architektenkammer Thüringen ist Mitglied im Thüringer Schlichtungsbeirat, dessen Ziel es ist, über die Möglichkeiten der alternativen Konfliktlösung zu informieren. Auf der Website des Schlichtungsbeirates werden die Angebote alternativer Konfliktlösungen, die in Thüringen existieren, aufgeführt:

Seite zuletzt geändert am 26.02.2024

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