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Freiwillige Mitgliedschaft

130.000 Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner setzen sich bundesweit für faire Berufsbedingungen ein. Machen Sie mit – als freiwilliges Mitglied der Architektenkammer!

Freiwillige Mitgliedschaft — das Wichtigste in Kürze

Werden Sie frühzeitig Mitglied in der Kammer, um das Berufsbild aktiv mitzugestalten!

Bundesweit setzen sich Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner gemeinsam im Verbund der Architektenkammern für den Berufsstand ein. Elementare Grundlagen für die Berufsausübung können so gesichert werden: sei es der Schutz der Berufsbezeichnungen, die Weiterentwicklung der Berufsbilder oder die Förderung von Wettbewerben.

Wir sind Viele und können gemeinsam viel bewegen! Sie sind die Zukunft des Berufsstandes. Bringen Sie sich als Mitglied für Ihre Profession gestaltend ein.

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Die 16 Landesarchitektenkammern in Deutschland sind in der Bundesarchitektenkammer vereint. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen der rund 130 000 Architekten und Stadtplaner gegenüber Politik und Öffentlichkeit. www.bak.de

In Thüringen haben Sie die Möglichkeit, der Architektenkammer direkt nach dem Studium als freiwilliges Mitglied beizutreten.

Das Einzige, was Sie dazu brauchen, ist neben dem Abschlusszeugnis Ihres Studiums mit vierjähriger Regelstudienzeit in der jeweiligen Fachrichtung* der Nachweis über den Berufseinstieg**. Die freiwillige Mitgliedschaft endet nach spätestens fünf Jahren.

* Angehende Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner erfüllen die Voraussetzung auch, wenn sie ein Studium mit dreijähriger Regelstudienzeit abgeschlossen haben; für die ordentliche Mitgliedschaft ist dann aber eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachzuweisen.

** In der Fachrichtung Architektur ist dabei auch die Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht eines Berufsangehörigen oder der Architektenkammer Thüringen vor deren Aufnahme erforderlich.

Sobald Sie zwei Jahre Berufspraxis gesammelt und ausreichend Fortbildungen besucht haben, können Sie ordentliches Mitglied werden.

Als ordentliches Mitglied erhalten Sie je nach Fachrichtung eine Bauvorlageberechtigung sowie das Recht, die geschützte Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in zu führen. Diese Titel sind Alleinstellungsmerkmale und ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz.

Ihre Vorteile als freiwilliges Mitglied

  • Sie bestimmen die Ausrichtung Ihrer Kammer mit, sind aktiv und passiv wahlberechtigt und können sich in Gremien und Arbeitsgruppen für Ihren Berufsstand engagieren.
  • Sie sind Teil eines großen, lebendigen Netzwerks, stehen im fachlichen Austausch mit Berufskollegen und erhalten Insider-Wissen.
  • Sie sind über das berufsständische Versorgungswerk rentenversichert und profitieren frühzeitig von sehr guten Leistungen sowie von einem höheren Verrentungssatz. Dieser ist umso höher, je eher Sie in das Versorgungswerk eintreten.
  • Sie bekommen Vergünstigungen für die Fortbildungsangebote von Kammer und Bauhaus-Akademie Schloss Ettersburg.
  • Sie erhalten alle Serviceleistungen der Kammer, wie etwa rechtliche Beratung oder Existenzgründungsberatung, Publikationen, die den Berufseinstieg und die tägliche Praxis erleichtern, sowie das Deutsche Architektenblatt.

Sie haben in Thüringen studiert, wollen aber erst mal auf Wanderschaft gehen?

Kein Problem. Sammeln Sie Ihre erste Berufspraxis nicht in Thüringen und kehren zurück, wird diese gleichermaßen bewertet und anerkannt***. Das gilt auch für im Ausland erworbene Praxiszeiten und Abschlüsse. Informieren Sie sich zu den Anerkennungsmodalitäten bei der Kammer.

Bleiben Sie zunächst in Thüringen und ziehen später in ein anderes Bundesland um, ist ein Wechsel der Kammer als ordentliches Mitglied jederzeit möglich, die Vorsorgezahlungen bleiben erhalten.

*** In der Fachrichtung Architektur ist der Beginn der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht eines Berufsangehörigen oder der Architektenkammer vor deren Aufnahme schriftlich anzuzeigen.

Freiwilliges Mitglied werden

Voraussetzungen

Neben dem abgeschlossenen Studium und dem Nachweis über den Beginn oder die Ausübung einer berufspraktischen Tätigkeit (in der Fachrichtung Architektur unter Aufsicht eines Berufsangehörigen oder der Architektenkammer Thüringen) ist eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme, dass die Wohnung oder die eigene Niederlassung sich in Thüringen befindet oder eine überwiegende berufliche Beschäftigung in Thüringen ausgeübt wird.

Im Falle einer selbständigen Tätigkeit sind zudem die Erklärung über die baugewerbliche oder über die eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit sowie die Versicherungsbestätigung erforderlich.

Gebühren

Freiwillige Mitglieder zahlen einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von 194 Euro im Jahr. Für die Eintragung fällt einmalig eine Gebühr von 100 Euro an.

Willkommenspaket

Neumitglieder erhalten unsere Begrüßungsmappe und einen AKT-Pin. Zudem können sie ihr Profil in der Mitgliedersuche auf dieser Website frei gestalten. Denn jedes Mitglied, gleich welcher Fachrichtung oder Beschäftigungsart, kann die Mitgliederstammdaten um Websiteadresse, einen Text zur Person oder ein Foto ergänzen.

Freischaffende haben zudem die Möglichkeit, ihr Profil in der Bürosuche (im Architekturführer Thüringen unter www.architektur-thueringen.de) individuell anzulegen und Projekte hochzuladen – gute Werbung auf den am meisten besuchten Webseiten der Architektenkammer Thüringen!

Sie haben Fragen?

Linktipps

Um Absolventen beim Berufseinstieg zu unterstützen, beantwortet die Kammer die zu Beginn des Berufslebens drängenden Fragen und steht mit Rat und Tat zur Seite. Innerhalb unserer Website finden Sie unter anderem diese Informationen:

Informationen zur Struktur- und Gehaltsbefragung unter abhängig beschäftigten Kammermitgliedern auf Bundesebene sowie zur Analyse der Büro- und Kostenstruktur der selbstständig tätigen Kammermitglieder auf Bundesebene finden Sie über folgenden Link:

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Seite zuletzt geändert am 14.02.2024

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