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Änderung der Fortbildungsordnung

In eigener Sache

AKT-Plakette, Bild: Architektenkammer Thüringen

Uns erreichen immer wieder Anfragen, ob die neue Fortbildungsordnung, die der Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 17. November 2023 zur Beschlussfassung vorlag, zwischenzeitlich in Kraft getreten ist. Dem ist nicht so.

Die für das Inkrafttreten erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) wurde bislang nicht erteilt. Gründe hierfür sind unterschiedliche Sichtweisen zu einzelnen Satzungsregelungen. Wir stehen hierzu intensiv miteinander im Austausch.

Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass inhaltliche Änderungen am Satzungsentwurf vorgenommen werden und diese erneut der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass bis zum Inkrafttreten einer geänderten Fortbildungsordnung die Fortbildungsordnung vom 18. Mai 2018 mit einem Mindestumfang von 48 Fortbildungsstunden über einem Zeitraum von zwei Jahren (beginnend mit dem 01.01.2024 und endend zum 31.12.2025) gilt.

Derzeit müssen wir leider davon ausgehen, dass die geänderte Fortbildungsordnung erst zum 01.01.2026 in Kraft treten können wird.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

veröffentlicht am 18.09.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspolitik / Kammerarbeit, News

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