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Anhörung Kammern und Verbände Landtag zur Novelle ThürBO

Bearbeitungszeiten von Bauanträgen in Thüringen werden mit der Novelle nicht beschleunigt

Novelle Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Anhörung Kammern und Verbände Landtag 19. Juni 2003

Bearbeitungszeiten von Bauanträgen in Thüringen werden mit der Novelle nicht beschleunigt



Die Architektenkammer Thüringen hat im Vorfeld der Novellierung der ThürBO ihre Mitglieder zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Bauanträgen in den Kommunen und Landratsämtern befragt. In der Darstellung aus den Befragun-gen der letzten Jahre zeigt sich, dass die Bearbeitungszeiten trotz stark rückläufiger Anzahl von Bauanträgen sich nur un-wesentlich verkürzt hat. Die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Thüringen fordern deshalb von den Abgeordne-ten ein klares Bekenntnis zum Bürokratieabbau und zum Innovationsbeitrag der Bauordnung für den Standort Thüringen im föderalen Wettbewerb der Bundesländer.

Beider Kammern erwarten die Einführung einer 2-stufigen Fristenregelung zur Verkürzung des Baugenehmigungsverfah-rens. Der Bescheid zur Baugenehmigung ist nach maximal nach 2 Monaten der Bearbeitung für die Gebäudeklassen 1 – 4 zu erteilen. Bauvoranfragen sind nach maximal 4 Wochen zu bescheiden. Nur bei Sonderbauten und für die Gebäudeklasse 5 kann mit berechtigtem Interesse eine Verlängerung von weiteren 2 Monaten erfolgen.

Die vorgesehene Regelung aus dem Entwurf der ThürBO sanktioniert nur den gegenwärtigen Zustand und erlaubt eine bis zu 5-monatige Bearbeitungszeit. Für die Berufsstandsvertretungen der 1.800 Architekten und 1.800 Ingenieure in Thürin-gen greift die ThürBO zu kurz, regelt noch zu viel und ist dem Ziel, einer Harmonisierung und konsequenten Deregulierung weit entfernt.

Aufgestellt:

Michael Beier
Geschäftsführer




veröffentlicht am 20.06.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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