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Arbeitsschutz unter Corona-Bedingungen

Informationen der Kompetenzzentren-Betreuung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Information, Bild: AKT

Unterstützung für Kleinunternehmen beim Arbeitsschutz unter Corona-Bedingungen

Die Arbeitsschutzorganisation ist für kleine Unternehmen auch unter normalen Bedingungen in der Praxis oft kosten- und zeitintensiv. In Zeiten der Corona-Pandemie benötigen Betriebe mehr Unterstützung als sonst bei der Erstellung von Hygienekonzepten und der Festlegung von Schutzmaßnahmen. Die kostenfreie Kompetenzzentren-Betreuung der VBG mit dem Kompetenzzentren-Portal (KPZ-Portal) richtet sich daher speziell an kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und berücksichtigt die Vorgaben des neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Bundesregierung.

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fordert zum bestehenden Arbeitsschutz zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie in den Betrieben. Grundlage der Maßnahmenfindung ist die Gefährdungsbeurteilung. Zu beiden Themen unterstützen und beraten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit. Auch kleine Unternehmen sind verpflichtet, die Maßnahmen und die Beratung zu realisieren. Denn: Jedes Unternehmen – ab einem Beschäftigten – ist laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2) verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen. Dank des KPZ-Portals der VBG (kpz-portal.vbg.de) können kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten kostenfrei, unkompliziert und mobil diesen Verpflichtungen nachkommen. Hier die Bausteine im Überblick:

Selbstlernen online
Nach der Anmeldung der Unternehmerin oder des Unternehmers unter kpz-portal.vbg.de mit der VBG-Kundennummer und persönlichen Daten erfolgt online ein auf die Branche abgestimmtes Selbstlernen. Auch die Nutzung mit mobilen Endgeräten ist möglich.

Praxis-Check durchführen
Mit der Bearbeitung des individuellen PRAXIS-CHECKs dokumentiert das Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Neu integriert ist ein CHECK- PUNKT speziell zum Thema „Umgang mit Pandemien“, der den neuen SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung für kleine Unternehmen übersetzt. Er bietet eine praktische Anleitung zur Prüfung, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und enthält konkrete Vorschläge, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können. Mit der schriftlichen Bearbeitung des aktualisierten PRAXIS-CHECKs kommen kleine Unternehmen gleichzeitig der geforderten Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach. Mit dem Download oder Ausdrucken der Urkunde ist die Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 gegenüber Behörden als Beleg nachweisbar.

KPZ-Hotline nutzen
Über die kostenfreie KPZ-Hotline stehen im Anschluss Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit telefonisch und per E-Mail zur fachkundigen Beratung und praxisorientierten Unterstützung bei der Auswahl der Maßnahmen und Schutzkonzepte bereit – auch zum aktuellen Thema Corona-Pandemie. Bei Bedarf an anlassbezogener kostenpflichtiger Unterstützung vor Ort, vermittelt der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Organisations-Dienst (ArSiD) der VBG an externe Fachleute.

Erforderliche Fortbildung
Alle fünf Jahre muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer an einer Fortbildungsmaßnahme (4 Lerneinheiten à 45 Minuten) teilnehmen. Hierfür können entweder die Online-Fortbildungsmodule auf dem KPZ-Portal, die Präsenz- und webbasierten Seminare der VBG oder vergleichbare Seminare bei anderen Berufsgenossenschaften, Kammern oder Verbänden genutzt werden.

veröffentlicht am 16.06.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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