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ASAP-Mitgliedschaft nicht gefährden

Position der Architektenkammer Thüringen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und zur Mitgliedschaft in der ASAP

Auf der Sitzung vom 06.06.2002 hat sich der BAK-Auschuß ‚Aus-, Fort- und Weiterbildung mehrheitlich (mit der Stimme Thüringens, Vizepräsident Dr. H.Hubrich) für den Verbleib in der ASAP ausgesprochen. Auf der letzten Sitzung, am 20.09.2002 wurden abermals Widersprüche und Austrittsforderungen einiger Länderkammern deutlich.

Die AK Thüringen stimmt abermals für eine Mitarbeit. Die Position erklärt sich wie folgt:

Anerkennung der Berufsqualifikation
Die AK Thüringen bezieht sich auf die bestehenden bzw. fortgeschriebenen EU-Richtlinien mit der anerkannten Sonderregelung der FH-Abschlüsse der BRD. Die Mindeststudiendauer von 8 Semestern wird unter diesem Bezug auch im neuen Architektengesetz Thüringens verankert.
Nur hier liegt die gesetzliche Möglichkeit, den Zugang zur Berufsbezeichnung ‚Architekt’ zu steuern.

Die generelle Erweiterung auf 10 Studiensemester bleibt erklärtes Ziel – BAK und BDA haben den entsprechenden UIA – Beschlüssen eindeutig zugestimmt (1999 und 2002).

Ausbildung von Architekten
Kultusministerkonferenz und nachfolgend Hochschulrektorenkonferenz plädieren für vielseitigere Studienformen. Hochschulrahmengesetz (HRG) und Ländergesetze gestatten also BA und MA Studiengänge und einige Hochschulen nutzen bereits diese gesetzlich abgesicherte Variante.
Dass eine Akkreditierungsstelle auf dieser Basis alle Studiengänge, ob grundlegende oder abschliessende, bewerten muss, ist nicht in Frage zu stellen.

Bachelorstudiengänge
Bachelorabschlüsse werden als Vorstufe zu Masterstudiengängen, zur Erleichterung des internationalen Studienaustauschs und als deutlicheres Zeugnis der 1. grundlegenden Ausbildungsstufe (gegenüber Vordiplom) akzeptiert, aber nicht ausdrücklich forciert, weil

- ein 6-semestriges Studium zur Berufsfähigkeit nicht ausreicht (siehe auch Stellungnahme Dekan Fak. Architektur Bauhaus-Universität Weimar, Qualität statt Quantität)

- Die AK Thüringen (Präsidium und Vorstand) keinen Bedarf an Büromitarbeitern, Planungsassistenten o.ä. sieht, mit Teilabschlüssen, die den Berufszugang ‚Architekt’ nicht erlauben und später dann mit Sicherheit wieder umständliche Wege und Regelungen zur Eintragung erfordern.


In diesem Zusammenhang halten wir auch Bestrebungen zu 8-semestrigen BA-Studiengängen für unglücklich, die im Prinzip FH-Diplomniveau erreichen aber als ‚Bachelor’ namentlich wieder herabgestuft würden. Warum solch eine Sprach- und Bedeutungsverwirrung?
Diese BA-Studiengänge sollten, obwohl gesetzlich möglich, als Ausnahme angenommen werden und aus obengenannten Gründen keinesfalls zur Regel gefordert werden. Die Regelform hierfür bleibt das FH-Diplomstudium.

ASAP
Die Akkreditierung von BA-, MA- und sinnfälligerweise dann auch der Diplomstudiengänge (wenn dies wie beschlossen, in Länderhoheit per Rahmenordnung nun nicht mehr passiert) kann nur mit Beteiligung der Berufsverbände und Kammern angemessen und nach einheitlichem Maßstab erfolgen. Daher ist die unbedingte Mitarbeit der BAK in einer Akkreditierungsstelle erforderlich.



Hannes Hubrich
Vizepräsident

veröffentlicht am 09.12.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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