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Auslobung Thüringischer Denkmalschutzpreis 2023

Gemeinsame Mitteilung der Thüringer Staatskanzlei und des Thüringischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie

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Wettbewerb, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die für den Denkmalschutz zuständige oberste Dienstbehörde des Freistaats Thüringen verleiht jährlich den Thüringischen Denkmalschutzpreis. Mit diesem Preis sollen herausragende und beispielgebende Leistungen, die über das übliche Bürgerengagement hinausgehen und überregionale Bedeutung beanspruchen, ausgezeichnet werden.

Der Preis kann insbesondere vergeben werden für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Kunst-denkmalen sowie von archäologischen Denkmalen in Thüringen,
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit,
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege,
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie der archäologischen Denkmalpflege.

Kriterien für die Auswahl sind u. a. das persönliche Engagement, die zeitgemäße Nutzung historischer Gebäude, Finanzierungsart, denkmalpflegerische Gesamtqualität und Möglichkeit des barrierefreien Zugangs zu den sanierten Objekten.

Der Preis in Höhe von 40.000 EUR, welcher hälftig von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen und dem Freistaat Thüringen getragen wird, kann an Einzelpersonen, Gruppen (Vereine bzw. bürgerschaftliche Initiativen) oder juristische Personen des privaten Rechts verliehen werden. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Gebietskörperschaften etc., oder natürliche juristische Personen, die eine vertragliche Vergütung erhalten haben, können eine symbolische, jedoch keine preisgeldbezogene Anerkennung erhalten.

Vorschlagsberechtigt sind die unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) sowie die der Denkmalpflege verbundenen Körperschaften und Verbände.

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital unter dem Stichwort „Denkmalschutzpreis 2023“ per Datenaustauschplattform oder per Mail (maximales Datenvolumen 30 MB) oder Datenträger bis zum 15.02.2023 zeitgleich an beide nachfolgenden Behörden zu versenden:

  1. Thüringer Staatskanzlei,
    Referat 43, Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt,
    poststelle@tsk.thueringen.de
  2. Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie,
    Petersberg 12, 99084 Erfurt,
    post.erfurt@tlda.thueringen.de

Bitte nutzen Sie für die Einreichung des Vorschlags das auf der Seite https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/preise unter dem Abschnitt „Thüringischer Denkmalschutzpreis“ hinterlegte Formular „DSP“. Dem Vorschlag sollten aussagefähige Unterlagen, wie z. B. Planzeichnungen, Fotos als JPEG-Dateien, Presseberichte, Publikationen etc., nicht über DIN A3-Format, mitgesandt werden.

Die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie freuen sich über Einsendungen von Bewerbungen und bitten gern um weitere Bekanntmachung des Preises in der Öffentlichkeit.

veröffentlicht am 23.01.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Verfahren / Auszeichnungen / Preise: Auslobungen

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