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Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verfahren nach dem Baugesetzbuch

Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

TMIL, Bild: TMIL

Aufgrund vieler Nachfragen auch von Stadtplanern hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft das beigefügte Rundschreiben an die Bauaufsichtsbehörden zur Weiterleitung an die Gemeinden verfasst. Es enthält Hinweise auf Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verfahren nach dem BauGB, insbesondere auf die Öffentlichkeitsbeteiligung:

  1. Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung
  3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB
  4. Gemeinderatsbeschlüsse
  5. Bauleitplangenehmigung

veröffentlicht am 31.03.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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