Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Außenwirtschaftsförderprogramm des Freistaates Thüringen

Mitteilung der Geschäftsstelle

Seit 1996 unterstützt der Freistaat Thüringen die Erschließung ausländischer Märkte durch nicht rückzahlbare Zuschüsse aus Landesmitteln und dem Operationellen Programm
für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP EFRE) für Thüringen. Viele Unternehmen haben mit dieser Unterstützung den Markteinstieg geschafft.

Die Hilfe wird auch in der nächsten EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gewährt.

Was wird zukünftig gefördert?
- Außenwirtschafts- und Marketingberatung
- Imagemaßnahmen
- Einzelbetriebliche Messebeteiligung
- Gemeinschaftliche Messebeteiligung

Die Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, soweit die Richtlinie nicht anderes bestimmt, im Höchstfall 3.500,00 Euro bei Außenwirtschafts- und Marketingberatung sowie bei Imagemaßnahmen.

Um den Übergang in die neue Förderperiode zu gewährleisten, hat das Land den IHKs bereits Mittel in Höhe von 1. Million Euro zur Verfügung gestellt. Damit können vor allem Anträge auf Förderung einzelbetrieblicher Beteiligungen an Messen, die im ersten Quartal 2007 stattfinden, noch in diesem Jahr bewilligt werden. Gleiches gilt auch für die anderen Maßnahmen, die für Anfang 2007 geplant sind.

Die Abrechnung für die Förderanträge aus 2006 geht in die letzte Phase. Durch rechtzeitige Einreichung der Unterlagen sichern Sie die Überweisung der Fördermittel noch in diesem Jahr.

Die Architektenkammer Thüringen ist antragsannehmende Stelle für ihre Mitglieder.

Ansprechpartnerinnen:
Industrie- und Handelskammer Erfurt, Jana Burkhardt, Telefon 0361/3484-390

Architektenkammer Thüringen, Astrid Oestereich, Telefon 0361/2105040

veröffentlicht am 08.12.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Förderung, Berufspraxis, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken