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Beschlüsse der Vertreterversammlung

Mitteilung der Geschäftsstelle

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen traf sich zu ihrer zweiten Sitzung 2006 am 1. Dezember in der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte in Weimar.

Beschlüsse zur Stiftung Baukultur
Der Präsident Hartmut Strube informiert über die aktuelle Entwicklung der Stiftung Baukultur und den dringenden Handlungsbedarf zu den vom Vorstand der Stiftung zur Entscheidung gestellten Entwurfsvorlagen einer Satzungsänderung vom 27.10.2006, einem Dienstvertrag mit dem Vorstand und den sich hieraus abzeichnenden Auswirkungen auf das Stiftungskapital, den Haushaltsplan und Finanzbedarf, die Aufgabenabgrenzung und die Haftung des Stifters. Die Sachlage wurde von den Vertretern ausführlich erörtert und folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss: Die Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Baukultur, die zugleich Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sind, werden aufgefordert, unverzüglich die Einberufung einer außerordentlichen Stiftungsratssitzung noch in diesem Jahr gemäß Satzung zu verlangen.
Beschlusslage:mehrheitlich mit zwei Stimmenthaltungen
Auf Anfrage bekundete Herr Prof. Zimmermann hierzu bereits sein Einverständnis. Laut Satzung sind für die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung keine Einladungsfristen bestimmt. Der Präsident der AKT und Vizepräsident der Stiftung, Herr Strube wird unverzüglich beim Präsidenten der Stiftung die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung schriftlich beantragen.

Beschluss: Die Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Baukultur, die zugleich Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sind, werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass mit den durch den Stiftungsrat getroffenen Regelungen zur Tätigkeit des Vorstandes der Stiftung finanziellen Risiken und Mehrbelastungen für den Stifter, die Architektenkammer Thüringen, ausgeschlossen werden und das Stiftungskapital erhalten bleibt. Diesbezügliche Entscheidungen sind unter strikter Wahrung des Stiftungszweckes und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage sowie der Haushaltsplanung der Stiftung zu treffen.
Beschlusslage:einstimmig

Beschluss: Der Präsident der Architektenkammer Thüringen unterbreitet in der zu beantragenden außerordentlichen Sitzung dem Stiftungsrat ein Angebot, die Vorstandsarbeit der Stiftung im Jahre 2007 nach den zwischen Architektenkammer und Stiftung vereinbarten und noch nicht gekündigten Regelungen unter der für die Stiftung kostenlosen Einbeziehung der Geschäftsstelle der Architektenkammer abzusichern. Zu diesem Angebot ist eine entsprechende Beschlussvorlage im Stiftungsrat einzubringen. Beschlusslage:mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung

Beschluss: Die Vertreterversammlung der Architektenkammer und Stifter der Stiftung Baukultur verpflichtet den Präsidenten der Architektenkammer und Vizepräsidenten der Stiftung, Hartmut Strube, im Stiftungsrat eine Beschlussvorlage zur Abberufung des derzeitigen Vorstandes der Stiftung Baukultur, Michael Beier, einzubringen. Beschlusslage:mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung

Weitere Beschlüsse

Beschluss: Der Haushaltsplan 2007 wurde von den anwesenden Vertretern angenommen. Beschlusslage:einstimmig
Der Haushaltsplan 2007 liegt in der Geschäftsstelle in der Zeit vom 15. Januar 2007 bis zum 28. Februar 2007 werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Beschluss: Die Beitragsordnung für das Jahr 2007 wurde von den anwesenden Vertretern angenommen.
Beschlusslage:mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung
Die Beitragsordnung finden Sie auf Seite 50 dieser Ausgabe.

Beschluss: Die Beschlussvorlage zur Beauftragung des Steuerbüros Merkel & Mühlhaus mit der Prüfung des Haushaltsabschlusses 2006 wurde durch die anwesenden Vertreter angenommen.
Beschlusslage:einstimmig

Hartmut Strube informierte die Vertreter über den gegenwärtigen Stand der Novellierung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Die Architektenkammer Thüringen fordert eine achtsemestrige Regelstudienzeit für die Erteilung der Bauvorlageberechtigung. Die Architektenkammer Thüringen verwahrt sich gegen die Einführung der sechssemestrigen Bachelorausbildung + vier Jahre Praxis-Nachweis.
Beschluss: Die Vertreterversammlung beschloss, für die Durchsetzung der vierjährigen Regelstudienzeit + zwei Jahre Praxis- Nachweis einzutreten.
Beschlusslage:einstimmig

Beschluss: Nr. 12 der Satzung der AKT wird wie folgt ergänzt: „Die Bekanntmachung der Genehmigung der Ordnungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger, der Wortlaut kann auch in einem regelmäßig erscheinenden Druckwerk erfolgen. Dies gilt auch für die von der Vertreterversammlung oder dem Vorstand bekannt zu machenden Beschlüsse und Verlautbarungen.“
Beschlusslage:einstimmig

veröffentlicht am 21.12.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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